Darauf kam die Grund- und Bodenfrage zur Verhandlung, für die ich
Berichterstatter war. Die von mir vorgeschlagene Resolution lautete:
„In Erwägung, daß die Erfordernisse der Produktion wie die Anwendung der Gesetze der Agronomie — wissenschaftlichen Bewirtschaftung des Bodens — den Großbetrieb beim Ackerbau erheischen und, ähnlich wie in der modernen Industrie, die Einführung von Maschinen und die Organisation der ländlichen Arbeitskraft notwendig machen, und daß im allgemeinen die moderne ökonomische Entwicklung den Großbetrieb im Ackerbau erstrebt; — in Erwägung, daß demgemäß bei dem Ackerbau wie bei der Großindustrie die allmähliche Verdrängung der kleinen und mittleren Eigentümer durch die Großbesitzer vor sich geht, das Elend und das Abhängigkeitsverhältnis der weitaus größten Mehrzahl der Ackerbaubevölkerung zugunsten einer kleinen Minorität stetig zunimmt und dies den Gesetzen der Humanität und Gerechtigkeit zuwiderläuft; — in Erwägung, daß die produktiven Eigenschaften des Bodens, die keine Arbeit erheischen, das Material aller Produkte und aller brauchbaren Dinge bilden: spricht der Kongreß die Ansicht aus, daß die ökonomische Entwicklung der modernen Gesellschaft es zu einer gesellschaftlichen Notwendigkeit machen wird, das Ackerland in gemeinschaftliches Eigentum zu verwandeln und den Boden von Staats wegen an Ackerbaugenossenschaften zu verpachten, welche verpflichtet sind, das Land in wissenschaftlicher Weise auszubeuten und den Ertrag der Arbeit nach kontraktlich geregelter Uebereinkunft unter die Genossenschafter zu verteilen. Um die vernünftige und wissenschaftliche Ausbeutung des Grund und Bodens zu ermöglichen, hat der Staat die Pflicht, durch Einrichtung entsprechender Bildungsanstalten die nötigen Kenntnisse unter der ackerbautreibenden Bevölkerung zu verbreiten.
Als Uebergangsstadium von der Privatbewirtschaftung des Ackerlandes zur genossenschaftlichen Bewirtschaftung fordert der Kongreß, mit den Staatsdomänen, Schatullengütern, Fideikommissen, Kirchengütern, Gemeindeländereien, Bergwerken, Eisenbahnen usw. zu beginnen, und erklärt sich deshalb gegen jede Verwandlung des oben angeführten Staats- und Gemeinbesitzes in Privatbesitz.“
Der Schlußsatz der Resolution wurde mehrfach angefochten, man solle nicht ins Detail gehen. Schließlich aber wurde der Resolution zugestimmt.
Da um jene Zeit in Wien der Hochverratsprozeß gegen die Führer der österreichischen Arbeiter, Oberwinder, Andreas Scheu, Johann Most usw. bevorstand, ferner die österreichische Regierung die Führer der Arbeiterbewegung mit fanatischem Haß verfolgte und der „Sozialdemokrat“ fortfuhr, Liebknecht als Agenten der österreichischen Regierung anzugreifen, schlug folgende Resolution vor:
„Der Kongreß erklärt, daß die österreichische Regierung durch ihre Haltung gegenüber der Arbeiterbewegung und durch die aller Menschlichkeit hohnsprechende Behandlung der eingekerkerten Arbeiter sich den Haß und die Verachtung der Arbeiter aller Nationen erworben hat.“
Die Resolution wurde unter stürmischem Beifall des Kongresses angenommen.
Als Kongreßort für das Jahr 1871 wurde Dresden gewählt.
Schweitzers Ende.
Während die geschilderten Vorgänge sich zutrugen, setzte der „Sozialdemokrat“ seine Angriffe mit ungeschwächten Kräften und ohne Bedenken über die Wahl der Kampfmittel gegen uns fort. So war es zum Beispiel jetzt bei ihm Sitte geworden, daß er beständig Artikel aus dem nationalliberalen „Frankfurter Journal“, das ein Organ unserer Partei sei, abdruckte und gegen uns verwertete. Die Verlogenheit konnte kaum weitergetrieben werden. Aber es kam noch besser.