Er setzte dann auseinander, wie es ganz unmöglich gewesen sei, in dem zu gründenden Bunde von einundzwanzig Staaten eine andere gemeinsame Basis für ein Wahlrecht zu finden. Oder wolle man etwa das Dreiklassenwahlsystem? „Ja, wer dessen Wirkung und Konstellationen, die es im Lande schafft, etwas in der Nähe beobachtet hat, muß sagen, ein elenderes, ein widersinnigeres Wahlgesetz ist nicht in irgend einem Staate ausgedacht worden.“ Er warf diesem Gesetz Willkür und Härte vor. Der Erfinder desselben würde es nie gemacht haben, hätte er sich die praktische Wirkung desselben vergegenwärtigt. Er finde es natürlich, daß jeder sich als Helot, als politisch tot ansehe, der durch dieses Gesetz in eine untere Wählerklasse gestellt werde.
Meine erste parlamentarische Handlung bestand darin, daß ich den Reichstag zu einer Ungesetzlichkeit verleitete. Da diese Tat noch nicht in die Tafeln der Geschichte eingegraben worden ist, sei sie hier in Kürze erzählt. Als ich der ersten Abteilungssitzung beiwohnte, stand zufällig die Wahl des Abgeordneten Professor v. Wächter für Leipzig auf der Tagesordnung. Wächter war in engerer Wahl mit 5434 gegen 4403 Stimmen gewählt worden. Der Leipziger Magistrat hatte aber den groben Fehler begangen, daß er nicht, wie §7 des Wahlreglements vorschreibt, den Wahlkreis in Wahlbezirke, von denen keiner über 3500 Einwohner haben darf, einteilte, sondern daß er die Namen der gesamten Wählerschaft der Stadt, nach dem Alphabet geordnet, auf acht Wahlorte verteilte, die im Mittelpunkt der Stadt lagen. Es entschied also nicht der Wahlbezirk, sondern die alphabetische Ordnung der Namen der Wähler, wo ein solcher zu wählen hatte. Der Berichterstatter Graf Bethusy-Hue trug den Fall vor, der nach seinem eigenen Geständnis sehr kritisch lag. In der Debatte, die über die Gültigkeit der Wahl entstand, ergriff auch ich das Wort und führte aus: Ich wohnte seit sechs Jahren in Leipzig, wäre mit den politischen Verhältnissen der Stadt genau bekannt und könnte danach bestimmt behaupten, wenn der Wahlkreis nach der gesetzlichen Vorschrift eingeteilt worden wäre, würde das Wahlresultat auch kein anderes gewesen sein. Diese Auffassung, nach der ich die gesetzliche Vorschrift vollständig ignorierte, schlug durch. Die Kommission beschloß mit 14 gegen 11 Stimmen die Gültigkeit der Wahl, und das Plenum schloß sich dem Antrag ohne Debatte einstimmig an.
Ich hatte also den Leipziger Magistrat vor einer großen Blamage bewahrt, der er verfallen wäre, wenn die Wahl für ungültig erklärt worden wäre. Ich hatte aber auch der Stadt die Vertretung gerettet, denn da der Reichstag bereits am 17. April geschlossen wurde, hätte eine Nachwahl, für die eine neue Wählerliste aufgestellt werden mußte, nicht mehr rechtzeitig stattfinden können. Daß so beschlossen wurde, war allerdings nur in ungefestigten Verhältnissen möglich, wie sie in der ersten Session dieses neuen Reichstags vorhanden waren.
Ich habe oben den Namen des Grafen Bethusy-Hue genannt. Dieser Herr war einer der oberflächlichen Vielredner jener Zeit und liebte es besonders, in gewagten Bildern zu sprechen. So äußerte er zum Beispiel eines Tages: „man müsse den Strom der Zeit an der Stirnlocke fassen“; ein andermal sagte er mit Beziehung auf die Abgeordneten: „sie seien von der Sehnsucht erfüllt, heimzukommen zu ihren väterlichen Ochsen“, ein Satz, der die stürmische Heiterkeit des ganzen Hauses hervorrief.
Einmal Mitglied des Reichstags, hatte ich das Bedürfnis, eine größere Rede im Plenum zu halten. In meinem Wahlkreis wartete man sehnlichst darauf und richtete dementsprechende Anfragen an mich. Aber die Schlußanträge waren sehr häufig, und in der Generaldebatte über den Verfassungsentwurf war mir das Wort abgeschnitten worden. Endlich gelangte ich bei Artikel 14, Verhältnis der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund, zum Worte. Ich führte aus:
Ich sei überzeugt, daß es Preußen bei der Gründung des Norddeutschen Bundes keineswegs um eine Einigung Deutschlands zu tun gewesen sei (lebhafter Widerspruch rechts), man habe im Gegenteil ein spezifisch preußisches Interesse, die Stärkung der hohenzollernschen Hausmacht, im Auge gehabt. (Lebhafter Widerspruch rechts. Der Präsident forderte zur Ruhe auf, man solle mich nachher widerlegen.) Betrachte man den Bund näher, so ergebe sich ein ganz abnormes Verhältnis der übrigen Staaten zu Preußen. Der Bund sei nur ein Groß-Preußen, umgeben von Vasallenstaaten, deren Regierungen nichts weiter als Generalgouverneure der Krone Preußen seien. (Lebhafter Widerspruch rechts.)
Ich führte weiter aus:
Wenn Preußen die süddeutschen Staaten in das Bundesbündnis hätte mit aufnehmen wollen, hätte es das gekonnt. Die Behauptung, daß Frankreich dem entgegengetreten sein würde, ließe ich nicht gelten, denn durch die Militärkonventionen mit den süddeutschen Staaten sei die militärische Macht Deutschlands im Falle eines Krieges in der Hand Preußens vereinigt. Frankreich würde sich also gehütet haben, sich gegen die Aufnahme Süddeutschlands in den Nordbund zu erklären. Eine Einmischung von seiner Seite in die inneren Angelegenheiten Deutschlands würde zur Folge gehabt haben, daß ganz Deutschland sich wie Ein Mann gegen Frankreich erhoben hätte.
Wenn der Prager Friedensvertrag nur eine international geregelte Einigung zwischen Nord- und Süddeutschland zulasse, dann sei damit bewiesen, wie Preußen in der Frage denke, denn Preußen habe den Prager Friedensvertrag diktiert, und würde die preußische Regierung finden, daß dieser Vertrag ihr schädlich sei, so werde sie nicht anstehen, denselben zu zerreißen. (Oh! Oh! rechts.) Ich sei auch überzeugt, daß Oesterreich dasselbe tun werde, sobald es die Niederlage und Blamage des vorigen Jahres auswetzen könne. Die preußische Regierung wolle die süddeutschen Staaten nicht in den Nordbund aufnehmen, weil alsdann Preußen eine Majorisierung fürchten müsse. Preußen werde sich also begnügen, daß es durch die Militärkonventionen die militärische Gewalt in die Hände bekommen habe, im übrigen werde man durch Zollverträge die vorhandene Kluft zu überbrücken trachten, aber ausfüllen werde man sie nicht. Eine solche Politik unterstützten wir nicht. Ich protestierte dagegen, daß man eine solche Politik eine deutsche nenne, und ich protestierte gegen einen Bund, der nicht die Einheit, sondern die Zerreißung Deutschlands proklamiere, gegen einen Bund, der Deutschland zu einer großen Kaserne mache (lebhafter Widerspruch) und den letzten Rest von Freiheit und Volksrecht vernichte.
Der nationalliberale Abgeordnete Weber-Stade fand, daß durch meine Rede ein Mißton in die Versammlung geworfen worden sei, er hoffe aber, daß mit dem Aussprechen solcher Mißtöne die Gelegenheit zur Auflösung derselben in Harmonie gegeben sei.