Am 16. April fand die namentliche Abstimmung über die Verfassung des
Norddeutschen Bundes statt. Von 283 anwesenden Mitgliedern — der
Reichstag zählte 297 — stimmten 230 dafür und 53 dagegen. Außer Schraps
und mir die gesamte Fortschrittspartei, die Polen, Windthorst,
Wächter, Haberkorn und mehrere Hannoveraner. Nach Ansicht der damaligen
Fortschrittspartei war die norddeutsche Bundesverfassung ein Werk, das
nicht die Rechte enthielt, auf deren Gewährung eine konstitutionelle
Volksvertretung bestehen mußte. Keine Grundrechte, kein
Steuerbewilligungsrecht, keine Ministerverantwortlichkeit, keine Diäten.
Dafür den eisernen Militäretat und eine große Machtstellung des
Bundeskanzlers. Reichskanzler heißt er von 1871 ab. Am 17. April wurde
der Reichstag geschlossen; er hatte fünfunddreißig Sitzungen abgehalten.

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Ich hatte gegen Schluß der Session meine Frau nach Berlin kommen lassen, um ihr die Stadt zu zeigen. Das damalige Berlin kann sich mit dem heutigen in nichts vergleichen. Die schmucklosen Fassaden der Häuser an den langen geraden Straßen ließen es langweilig und eintönig erscheinen. Die Häuser standen gleichmäßig nebeneinander wie ein Regiment Soldaten, aber ohne anregende Farbe. Der Verkehr war im Vergleich zu heute gering. Ab und zu humpelte ein Omnibus mit zwei müden Gäulen über das Pflaster. Droschken sah man selten, deren Benutzung war dem Berliner jener Zeit zu teuer. Das einzige moderne Verkehrsmittel war die Pferdebahn, die vom Kupfergraben nach Charlottenburg führte. Mit den hygienischen Zuständen war es übel bestellt. Eine Kanalisation war noch nicht vorhanden. In den Rinnsteinen, die längs der Bürgersteige hinliefen, sammelten sich die Abwässer der Häuser und verbreiteten an warmen Tagen mephitische Gerüche. Bedürfnisanstalten auf den Straßen oder Plätzen gab es nicht. Fremde und namentlich Frauen gerieten in Verzweiflung, bedurften sie einer solchen. In den Häusern selbst waren diese Einrichtungen meist unglaublich primitiv. Eines Abends besuchte ich mit meiner Frau das Königliche Schauspielhaus. Ich war entsetzt, als ich in einem Zwischenakt in den Raum trat, der für die Befriedigung kleiner Bedürfnisse der Männer bestimmt war. Mitten in dem Raum stand ein Riesenbottich, längs den Wänden standen einige Dutzend Pots de Chambre, von denen man den benutzten höchst eigenhändig in den großen Kommunebottich zu entleeren hatte. Es war recht gemütlich und ganz demokratisch. Berlin als Großstadt ist wirklich erst nach dem Jahre 1870 aus dem Zustand der Barbarei in den der Zivilisation getreten.

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Ich hatte die Gewohnheit angenommen, nach jeder Session des Reichstags in meinen Wahlkreis zu reisen und in den Hauptorten eine Anzahl Wählerversammlungen abzuhalten, in denen ich über die Verhandlungen des Reichstags und meine Tätigkeit Bericht erstattete. Da wir überall große Säle zur Verfügung hatten, konnte ich auf Massenbesuch rechnen, und es war mir besonders interessant, daß von Anfang meiner Agitation an die Frauen ein nicht unerhebliches Kontingent zu den Versammlungsbesuchern stellten, die nachher eifrige Agitatorinnen für uns wurden. Da wir keine Presse besaßen und die paar im Kreise verbreiteten Parteiblätter nur von wenigen gelesen wurden, die gegnerische Presse aber unausgesetzt sich namentlich mit mir beschäftigte, waren diese Versammlungen nötig. Es bildete sich allmählich zwischen mir und meinen Wählern ein Vertrauensverhältnis heraus, das nichts zu wünschen übrig ließ. Die Gegner machten bei den verschiedenen Wahlen vergebliche Anstrengungen, mich aus dem Sattel zu heben. Es fiel mir sehr schwer, als ich nach zehn Jahren (1877) doppelt gewählt wurde, den Wahlkreis aufzugeben; andernfalls wäre der neugewonnene Wahlkreis (Altstadt-Dresden) der Partei wieder verloren gegangen.

Im norddeutschen Reichstag und dem Zollparlament.

Die erste Session der ersten Legislaturperiode des norddeutschen Reichstags wurde am 10. September 1867 eröffnet. Unter den Abgeordneten, die neugewählt waren, ragten besonders hervor Freiherr v. Hoverbeck, Franz Ziegler und v. Kirchmann. Alle drei gehörten zur Fortschrittspartei! Kirchmann hatte wie Ziegler eine längere demokratische Vergangenheit hinter sich. So gehörte er in der preußischen Nationalversammlung im Jahre 1848 zu den Steuerverweigerern. Er war aber auch einer der am meisten verfolgten preußischen Richter, gegen den sich die Reaktion die nichtswürdigsten Mittel erlaubte. Schließlich wurde er seines Amtes als Vizepräsident des Appellationsgerichts in Ratibor ohne Pension entsetzt, weil er einen Vortrag gehalten hatte über den Kommunismus in der Natur, in dem er für eine Einschränkung der Bevölkerungsvermehrung eintrat, und zwar im Interesse einer höheren Kulturentwicklung und der Beseitigung der wirtschaftlichen Ungleichheit. Er hatte darin vor seinen Zuhörern ausgeführt: „Das Ideal einer fortschreitenden Gleichheit aller Menschen im Glück und Wohlbefinden liegt so tief in der Brust eines jeden, daß man nicht zu verzagen braucht. Die Bewegung, die Annäherung zu diesem Ziele wird vorschreiten, des seien Sie gewiß. Wenn viertausend Jahre dazu gehörten, um nur die Gleichheit des Rechts in einem hohen Grade zu gewinnen, so dürfen wir nicht den Mut verlieren, weil die Gleichheit der Glücksgüter, diese viel schwerere Aufgabe, innerhalb zweier Generationen nicht hat erreicht werden können.“ Dieser Vortrag sollte „unsittlich“ sein und einen so unsittlichen höheren Richter konnte der allezeit so fromme und sittliche preußische Staat nicht gebrauchen. Kirchmann war wohl der philosophisch gebildetste Kopf im Reichstag, jedenfalls stand er an Bildung und Wissen hoch über den Mitgliedern des Gerichtshofs, die ihm seine Stellung aberkannten. Außer den drei Genannten war auch Feldmarschall v. Moltke Mitglied des Hauses geworden. Ferner gehörte dem Hause der später berüchtigt gewordene Strousberg an, der es meisterhaft verstand, zahlreiche Vertreter des preußischen Hochadels als Lockvögel für seine Gründungen zu gewinnen, deren Unterschriften denn auch unter seinen Prospekten prangten. Das schien um so unbegreiflicher, als Strousbergs Aeußeres schon den Eindruck eines höchst unsympathischen Emporkömmlings machte. Sein Auftreten war protzenhaft. Die Feste, die er veranstaltete, machten in dem Berlin jener Zeit großes Aufsehen. Die Berliner Presse veröffentlichte lange Berichte über dieselben. So verschwenderisch wie er hatte bis dahin in Berlin kein Privatmann gewirtschaftet. Es war die Aera des Großkapitalismus, die Strousberg einläutete. Aristokratie und Plutokratie verschwägerten sich.

Meine erste Rede in der neuen Session hielt ich anläßlich einer Adreßdebatte am 24. September. Ich legte Verwahrung dagegen ein, daß in der Adresse an das Bundesoberhaupt — den König von Preußen — sich der Reichstag als die Vertretung der deutschen Nation bezeichne. Der Präsident unterbrach mich, es gebe keine andere Vertretung der Nation. Darauf antwortete ich, der Reichstag vertrete nur einen Teil der Nation. Man habe 18 Millionen Deutsche preisgegeben — 10 Millionen Deutsch-Oesterreicher, 8 Millionen Süddeutsche — und Luxemburg, das ebenfalls aus dem Bunde geschieden sei. Außerdem bestehe auf Grund Artikel 4 des Prager Friedensvertrags die Gefahr, daß wir eines Tages die nordschleswigschen Distrikte an Dänemark abtreten müßten. Das sei keine nationale Politik.

Darauf nahm Bismarck das Wort. Er wolle mir nicht persönlich entgegnen — bemerkte er etwas maliziös —, sondern weil ich mich zum Mundstück eines weitverbreiteten Irrtums gemacht hätte. Luxemburg sei nicht preisgegeben, was er durch eine Reihe Sophismen zu beweisen versuchte. Oder ob ich etwa wünschte, daß man wegen Luxemburg habe einen Krieg machen sollen? Das fiel mir selbstverständlich nicht ein, ich wollte nur konstatieren, daß die alten Beziehungen des Landes zu Deutschland infolge Bismarcks „nationaler“ Politik gelöst werden mußten, und zwar auf Verlangen Napoleons. Luxemburg war vordem deutscher Bundesstaat, es hatte Sitz und Stimme im Bundestag in Frankfurt, und die Stadt Luxemburg war deutsche Bundesfestung, und da der Großherzog von Luxemburg der König von Holland war, so waren Hollands Interessen in hohem Grade an die Deutschlands gekettet, was bei internationalen Verwicklungen ein Vorteil war.

Am 17. Oktober hielt ich meine zweite Rede bei der Beratung des Entwurfes betreffend die Wehrpflicht. Der Gesetzentwurf fordere nur scheinbar die allgemeine Wehrpflicht, denn alle Wehrfähigen wehrpflichtig zu machen, sei bei der langen Dienstzeit unmöglich. Alle Wehrfähigen militärisch auszubilden, sei aber ein Akt der Gerechtigkeit und eine Wohltat für das Land. Das sei nur bei einem Wehrsystem möglich, wie es infolge der Militärreorganisation von Scharnhorst und Gneisenau in Preußen von 1809 bis 1813 bestanden habe. Daß man mit kürzerer Dienstzeit ebenfalls kriegstüchtige Mannschaften liefern könne, habe 1866 auch Sachsen gezeigt, dessen weitaus größte Zahl der Mannschaften nicht über neun Monate bei den Fahnen gewesen sei. Auch das in Preußen bestehende Einjährig-Freiwilligensystem beweise es.