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Bei der zweiten Beratung der Gewerbeordnung stellten wir eine Anzahl Anträge, mit denen wir aber nur vereinzelt Glück hatten. Wir beantragten Bestimmungen, nach denen die Streitigkeiten betreffend Kündigungsfristen usw. Gewerbegerichten überwiesen werden sollten; wir forderten ferner das Verbot des Trucksystems; obligatorische Fabrikordnungen für alle Betriebe mit mehr als zehn Arbeitern, wobei die Arbeiter gutachtlich zu hören seien; weiter beantragten wir Bestimmungen über den Lehrvertrag, Aufhebung der Arbeitsbücher, Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken. Weiter verlangten wir das Verbot der Sonntagsarbeit, einen zehnstündigen Normalarbeitstag für Betriebe mit mehr als zehn Lohnarbeitern, volle Vereinigungsfreiheit für die Gewerkschaftsorganisationen, Einführung von Fabrikinspektoren. Meist hatten Schweitzer und Genossen dasselbe beantragt.

Einen unerwarteten Erfolg hatte ich mit meinem Antrag, die Arbeitsbücher
abzuschaffen. Das kam so. Das Leipziger Polizeiamt hatte eine
Verordnung erlassen, in der es hieß: Wirte, bei denen einwandernde
Gewerbsgehilfen einkehrten, seien verbunden, ihnen sogleich nach ihrer
Ankunft ihre Wanderlegitimationen abzufordern und solche an das
Fremdenbureau abzugeben. Diejenigen Gesellen aber, welche eine
Wanderlegitimation vorzuzeigen nicht vermöchten, ohne Verzug dem
Fremdenbureau zuzuführen. Ueberdies sollten die Wirte darauf sehen, daß
zugewanderte oder arbeitslos gewordene Gewerbsgehilfen ohne polizeiliche
Erlaubnis nicht über vierundzwanzig Stunden in Leipzig verweilten.

Diese Verordnung stand in schneidendem Widerspruch mit dem Paßgesetz, das den Legitimationszwang für das Inland aufgehoben hatte. Die bezüglichen Bestimmungen der sächsischen Gewerbeordnung, die die Arbeitsbücher vorschrieben, seien, so führte ich aus, durch das Paßgesetz gegenstandslos geworden. Lasker unterstützte meinen Antrag, und so wurde derselbe angenommen. Zehn Jahre später wurden bei einer Revision der Gewerbeordnung von der konservativ-ultramontanen Mehrheit die Arbeitsbücher für Personen unter 21 Jahren wieder eingeführt.

Die Annahme meines Antrags auf Beseitigung der Arbeitsbücher verschnupfte in den Kreisen der selbständigen Handwerker. Das ganze Raffinement, mit dem ich bei Stellung dieses Antrags zu Werke gegangen sein sollte, beschrieb Dr. C. Roscher, der Sohn des bekannten verstorbenen Nationalökonomen W. Roscher — dem Marx und Lassalle übel mitspielten —, in einem Artikel überschrieben: Wie der deutsche Gewerbsstand die Arbeitsbücher verlor. Fragment aus einem sozialen Roman. Nach C. Roscher, der heute noch in einem hohen Amt in der sächsischen Regierung sitzt, hatte ich meinen schlau erdachten Plan meinem „Freund Tübicke“ — der Mann hat wohl nie gelebt — entwickelt, als er mich eines Abends „in meinem öden Zimmer“ aufsucht, wo ich eben meine — nebenbei bemerkt — sehr kurze Rede zu meinem Antrag entwarf. Ich lasse mich nun — immer nach Roscher — mit Tübicke in ein Gespräch ein, wobei ich ihm auseinandersetze, wie ich morgen den Reichstag düpieren würde, damit er für meinen Antrag stimme. Ich war nicht wenig stolz, zu lesen, welche Schlauheit mir Roscher zuschrieb, um meine verehrten Kollegen über den Löffel zu barbieren. Natürlich gelang der Streich genau so, wie ich den Plan entworfen haben sollte. Als der Präsident verkündete, der Antrag habe die Mehrheit, hörte man auf der Tribüne ein unterdrücktes Kichern. Es war mein Freund Tübicke, der sich über das Gelingen meines Planes diebisch freute. Ich bin überzeugt, mancher, der diese Schilderung las, nahm sie ernst und sagte sich: Der Bebel ist doch ein verfluchter Kerl! Aber geschichtliche Wahrheit enthielt die Schilderung nicht. So wird aber oft Geschichte gemacht.

Ein zweiter, minder wertvoller Antrag, den ich durchsetzte, war, daß überall, wo es im Gesetz „Muße“ hieß, „Pause“ gesetzt wurde. Die Regierung sah selbst ein, daß das Wort „Muße“ unpassend sei, und akzeptierte meinen Vorschlag. Dagegen wurden alle unsere anderen Anträge abgelehnt.

In derselben Session wurde auch das Wahlgesetz für den Reichstag festgestellt. Schweitzer und Hasenclever beantragten, statt fünfundzwanzig Jahre zwanzig zu setzen, und der Wahltag müsse ein Sonntag sein. Ich beantragte, daß die Wahlen am gleichen Tage im ganzen Bundesgebiet stattfinden und der Wahltag ein Sonn- oder Feiertag sein müsse. Ferner verlangte ich, die Bestimmung zu streichen, wonach Personen das Wahlrecht verlieren sollten, die eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen oder im letzten Jahre vor der Wahl bezogen haben.

Es ist überflüssig zu sagen, daß trotz aller unserer Reden diese Anträge ebenfalls abgelehnt wurden. Auch verloren jetzt die unter der Fahne stehenden Militärpersonen das aktive Wahlrecht. Es waren die Nationalliberalen, die hierfür eifrig eintraten. Die Regierungen hatten diese Forderung nicht gestellt.

Bei der Debatte über den Haushaltsetat — 24. April — hatte sich der Abgeordnete v. Hoverbeck für eine Entwaffnung ausgesprochen. Darauf antwortete ich: Ich sei der Ansicht, daß, wie gegenwärtig die Dinge in Europa stünden, wo der Zäsarismus hüben und der Zäsarismus drüben das Ruder führe, ernstlich eine Entwaffnung für möglich zu halten eine Torheit sei. Ich hielte es für unmöglich, daß unsere Zäsaren, von denen jeder nach der Gelegenheit hasche, über den anderen herzufallen und ihn niederzuschlagen, sich einfallen ließen, eine noch so mäßige Entwaffnung eintreten zu lassen. Es geschehe eben hier, was von den beiden Löwen der Fabel erzählt werde, sie fielen über sich her und fraßen sich bis auf die Schwänze auf. Dabei könnten wir nur profitieren.

Am 13. Mai hielt ich eine Rede gegen das Privileg der Portofreiheit der Fürsten. Ich wurde wiederholt heftig unterbrochen. Meine Ausführungen hatten die „loyalen Gefühle“ eines Teils der Mitglieder verletzt. Dafür erhielt ich aus der Wählerschaft viele Zustimmungen.