Am 1. Februar 1872 trat Vahlteich seine Festungshaft in Hubertusburg an; später folgte ihm Karl Hirsch. Mittlerweile wurden aber auch die übrigen Gefängnisse mit verurteilten Sozialdemokraten besetzt. Einzelne Genossen waren mit sehr harten Gefängnisstrafen bedacht worden.
Der Leipziger Hochverratsprozeß.
Bei der Eröffnungsfeier des ersten deutschen Reichstags am 23. März 1871 im sogenannten Weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin trat Fürst Bismarck an den Abgeordneten v. Schwarze heran mit den Worten: „Nun, Herr Generalstaatsanwalt, was wird denn aus dem Prozeß Bebel und Genossen?“ Der Angeredete zuckte die Achseln und erwiderte: „Gar nichts wird.“, worauf Bismarck unwillig antwortete: „Dann hätte man die Leute auch nicht einstecken sollen; jetzt fällt das Odium des Prozesses auf uns.“ Wenige Augenblicke nach jenem Vorgang wandte sich der sächsische Finanzminister v. Friesen, der die Unterhaltung zwischen Bismarck und Schwarze angehört hatte, an den Abgeordneten Professor Birnbaum, Vertreter für Leipzig-Land, mit den Worten: „Da hat unser Schwarze eine große Dummheit gemacht!“
Herr v. Schwarze hatte aber keine Dummheit gemacht, er hatte nur gesagt, was er als Jurist nach genauer Kenntnis des Inhaltes der Akten sagen mußte. Schwarze hielt ebenso wie unser Untersuchungsrichter eine Verurteilung für unmöglich, und Bismarck hatte ganz vergessen, daß unsere Verhaftung am 17. Dezember 1870 nicht erfolgt war, weil man irgendwelche Beweise für unsere angebliche Vorbereitung zum Hochverrat hatte, sondern weil man die Tatsache der Beschlagnahme unserer Briefe bei dem Braunschweiger Ausschuß benutzen wollte, uns hinter Schloß und Riegel zu bringen. Uns war sogar mitgeteilt worden, daß Bismarck selbst vom Hauptquartier aus die Anregung zu unserer Verhaftung gegeben habe.
Die Frühjahrssession des Leipziger Schwurgerichtes war für unsere Aburteilung bestimmt worden. Der Prozeß sollte Montag den 11. März seinen Anfang nehmen. Die Aufregung in Leipzig war groß. Seitens der Behörden rechnete man mit Unruhen. Das veranlaßte uns, an der Spitze des „Volksstaat“ vom 6. und 9. März folgende Aufforderung zu veröffentlichen:
„An unsere Parteigenossen!
Wie Ihr wißt, beginnen Montag den 11. März die Schwurgerichtsverhandlungen in dem Hochverratsprozeß gegen uns. Viele von Euch werden denselben beiwohnen wollen. Dies veranlaßt uns, die dringende Aufforderung an Euch zu richten, weder durch Zeichen des Beifalls noch des Mißfallens die Verhandlungen zu unterbrechen. Geschehe was da wolle, verhaltet Euch ruhig. Mag unsere Gegnerschaft durch bübische Hetzartikel oder durch bezahlte Agents provocateurs Euch zu reizen suchen, macht diese perfiden Machinationen zuschanden. Die Abrechnung wird nicht ausbleiben.
Leipzig, den 3. März 1872.
Bebel, Liebknecht, Hepner.“
Diese Mahnung war nicht überflüssig. In der Furcht, es werde unsere Verurteilung mißlingen, hielten es die Brockhaussche „Deutsche Allgemeine Zeitung“, das „Leipziger Tageblatt“ und die von Dr. Hans Blum redigierten „Grenzboten“ für ihre vornehmste Aufgabe, durch Hetzartikel, die man den Geschworenen zustellte, diese gegen uns einzunehmen. Ebenso wurde in den verschiedensten Formen persönlich auf diese eingewirkt.