Nach mehr als zweieinhalbstündiger Beratung verkündeten die
Geschworenen, daß sie Liebknecht und mich der Vorbereitung zum
Hochverrat schuldig befunden, Hepner freigesprochen hätten. Der
Staatsanwalt beantragte hierauf gegen uns eine Höchststrafe von zwei
Jahren Festung, weil die Vorbereitungshandlungen noch entfernte gewesen
seien, gegen Hepner beantragte er Freisprechung. Der Gerichtshof
erkannte demgemäß gegen Liebknecht und mich unter Anrechnung von zwei
Monaten Untersuchungshaft.

Unsere Parteigenossen waren über das Urteil höchst aufgebracht. Mich packte der Galgenhumor: „Wißt ihr was“, äußerte ich zu den Verteidigern und Mitangeklagten nach Schluß der Verhandlung, „wir gehen heute abend dem Urteil zum Trotz in Auerbachs Keller (berühmt geworden durch die Kellerszene in Goethes Faust) und trinken eine Flasche Wein.“ „Das tun wir“, erklärte Otto Freytag, „und wir (er und sein Bruder) bezahlen die Zeche.“

Unsere Frauen, die uns mit lautem Weinen empfingen, waren freilich von diesem Vorschlag sehr wenig erbaut. Es sei eine Frivolität, dergleichen zu tun, wir seien schreckliche Männer. Aber sie waren tapfer und gingen schließlich mit. Auch Bracke mit seiner jungen, liebenswürdigen Frau, die ihn nach Leipzig begleitet hatte, und Spier waren bei der Partie. Meine Frau war noch vor der Verurteilung durch unseren Hausarzt in etwas eigentümlicher Weise getröstet worden. „Frau Bebel“, hatte er zu ihr gesagt, „wird Ihr Mann zu einem Jahre Festung verurteilt, so seien Sie froh, er braucht sehr dringend Ruhe.“

Am 27. März, dem Tage, an dem wir die Entscheidungsgründe des
Gerichtshofs erhalten hatten, erließen Liebknecht und ich im
„Volksstaat“ eine kurze Ansprache „An die Parteigenossen“, in der wir
sie aufforderten, tapfer zur Sache zu stehen und namentlich für die
Verbreitung des „Volksstaat“ zu sorgen, der jetzt 5500 Abonnenten hatte.
An demselben Tage veröffentlichten wir eine zweite Erklärung im
„Volksstaat“ „Zu unserer Verurteilung“, in der es hieß:

„Der Wahrspruch der Herren Geschworenen ist nicht wahr. Was wir gewollt und getan, haben wir ohne Hehl bekannt; ein hochverräterisches Unternehmen im Sinne des Strafgesetzbuchs haben wir nicht vorbereitet. Wenn wir schuldig sind, ist jede Partei schuldig, die nicht gerade am Ruder ist. Indem man uns verurteilt, ächtet man die freie Meinungsäußerung.

Durch Ihren Wahrspruch, meine Herren Geschworenen, haben Sie im Namen der besitzenden Klasse die Gewalttat von Lötzen sanktioniert und der Reaktion einen Freibrief in blanco ausgestellt. Uns persönlich ist das Resultat gleichgültig. Dieser Prozeß hat so unendlich viel für die Verbreitung unserer Prinzipien gewirkt, daß wir gern die paar Jahre Gefängnis hinnehmen, die — falls Rechtskraft eintritt — über uns verhängt werden können. Die Sozialdemokratie steht über dem Bereich eines Schwurgerichtes. Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen. Wohl aber haben Sie, meine Herren Geschworenen, durch Ihr Verdikt das Todesurteil gefällt über das Institut der heutigen Schwurgerichte, die, ausschließlich aus der besitzenden Klasse gebildet, nichts sind als Mittel der Klassenherrschaft und Klassenunterdrückung.“

Die ganze demokratische und linksliberale Presse, die damals noch Bedeutung hatte, stand auf unserer Seite, mit Ausnahme der „Berliner Volkszeitung“. Diese folgerte: Das Schwurgericht ist Volkesstimme, Volkesstimme ist Gottesstimme, ergo, … Auch der frühere Appellationsgerichtspräsident Temme, einer der aufrechtesten Männer, die der preußische Richterstand je gehabt hat, der aber der Reaktion im Anfang der fünfziger Jahre zum Opfer gefallen war, veröffentlichte in einem Wiener Blatte einen scharfen Artikel wegen unserer Verurteilung. Ich hatte das Glück, Temme noch kurz vor seinem Ableben 1882 in Zürich kennen zu lernen, wohin er sich zurückgezogen hatte; er war eine äußerst sympathische Persönlichkeit.

Herr v. Mücke und der Staatsanwalt Hoffmann wurden für ihre staatsretterische Tätigkeit durch Orden belohnt. Der Generalstaatsanwalt v. Schwarze, der bei der Anklage Geburtshelferdienste geleistet hatte, war schon zuvor belohnt worden. Als Antwort auf das Urteil erklärte Johann Jacoby am 2. April seinen Beitritt zur Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Dem Vorgehen desselben schloß sich der Berliner Demokratische Verein — nicht zu verwechseln mit dem Demokratischen Arbeiterverein — insofern an, als er mit großer Mehrheit dem Eisenacher Programm zustimmte.

Unsere Parteigenossen legten in der Parteipresse und in zahlreichen Volksversammlungen schärfsten Protest gegen das Urteil ein, was freilich zur Folge hatte, daß eine ganze Anzahl derselben gerichtlich verurteilt wurde.

Kurz nach Schluß des Prozesses befiel mich eine sehr schmerzhafte Brustfellentzündung, die mich mehrere Wochen ans Bett fesselte. Auch hatten Agitation, parlamentarische Tätigkeit, Untersuchungshaft und Prozeß, wozu noch angestrengte Tätigkeit in meinem Geschäft kam, das meine Kräfte ebenfalls in hohem Grade in Anspruch nahm und mich zu Erweiterungen meines kleinen Betriebs nötigte, meine Nerven zerrüttet. Ich litt neben heftigen Schmerzen an großer Schlaflosigkeit. In den Nächten, in denen ich mich schlaflos im Bette wälzte, dachte ich öfter an Bismarck, der damals insofern mein Leidensgefährte war, als er nach den Berichten der Zeitungen ebenfalls an Schlaflosigkeit und neuralgischen Schmerzen litt. Geteilter Schmerz ist halber Schmerz.