Es war schön und nützlich, daß ich die Zeit meiner Gefangenschaft zu meinem eigenen Besten verwenden konnte, nichtsdestoweniger atmete ich auf und begrüßte den Tag, an dem ich meine Freiheit wieder erlangte. Da aber jeder Gefangene, der seiner baldigen Befreiung entgegensieht, von großer Unruhe und Ungeduld gepackt wird und Tage und Stunden zählt, suchte ich dieselbe dadurch zu meistern, daß ich mir vornahm, noch ein Pensum Arbeit zu erledigen, das nur unter äußerster Aufbietung der Kräfte bewältigt werden konnte. Nach dieser Methode verfuhr ich auch bei späteren Freiheitsentziehungen; ich fand sie probat.
Unsere Familien besuchten uns alle drei bis vier Wochen einmal. Wir setzten schließlich durch, daß sie die Gültigkeit der Rückfahrkarten — drei Tage — ausnutzen durften. Sie wohnten während der Zeit im Dorfe. Jede der Frauen brachte ein Kind mit; Frau Liebknecht ihren Aeltesten, der etwas jünger war als meine Tochter. Die Reise war beschwerlich, namentlich in der ungünstigen Jahreszeit. Die Frauen und Kinder mußten schon früh vor 7 Uhr von Hause fort; Geld für eine Droschke auszugeben, hätte jede der Frauen als ein Verbrechen angesehen. Von vormittags ½10 bis abends 7 Uhr durften sie in unserer Zelle bleiben, auch den Spaziergang im Garten mitmachen. Das war für uns eine große Erleichterung der Haft.
Ich hatte ein großes Bedürfnis zu körperlicher Arbeit. So kam ich auch auf den Gedanken, wir sollten uns zu diesem Zweck im Garten einige Beete anlegen. Unser Gesuch, uns dazu ein Stückchen Land zu überweisen, wurde abgelehnt, wir könnten aber von dem mehrere Meter breiten Rain, der sich längs der Gartenmauer hinziehe, in Betrieb nehmen, so viel wir wollten. So geschah es. Mit dem nötigen Werkzeug ausgerüstet, gingen wir an die Arbeit. Liebknecht, der damals seine Abhandlung über die Grund- und Bodenfrage schrieb, betrachtete sich als agrarischen Sachverständigen. Er versicherte, wir hätten an dem Rain einen vorzüglichen Humusboden zu bearbeiten. Als wir aber die Spaten in den Boden stießen, antwortete ein Mark und Bein durchdringendes Aechzen. Wir stießen bei jedem Spatenstich auf Steine. Liebknecht machte bei diesem Resultat ein langes Gesicht, wir lachten unbändig. Statt aus Humus bestand der Boden aus magerem Lehm, den wir, wie unser Aufseher versicherte, düngen müßten, wenn wir ernten wollten. Liebknecht und ich nahmen also einen großen Korb und zogen nach einem Komposthaufen, der in einer Ecke des Gartens angelegt war. Wer einen solchen Komposthaufen kennt, weiß, daß, wenn man ihn ansticht, ihm Düfte entströmen, die alle Wohlgerüche Indiens und Arabiens nicht überwinden können. Aber wir gingen mit wahrer Todesverachtung ans Werk, und nachdem wir den Korb gefüllt, steckten wir durch die Henkel zwei Stangen und trabten, Liebknecht vorn, ich hinten, nach unserem Beet. Die im Garten arbeitenden Frauen lachten aus vollem Halse, als sie unser Tun sahen. Ich habe damals und später öfter geäußert: Mutete der Staat uns eine solche Arbeit zu, wir hätten sie mit höchster Empörung zurückgewiesen. Das ist der Unterschied zwischen Zwang und freiem Willen.
Wir hatten unser Beet mit Radieschensamen bestellt und warteten sehnsüchtig auf die Ernte. Der Same ging prachtvoll auf, das Kraut schoß mächtig in die Höhe, aber die ersehnten Radieschen zeigten sich nicht. Jeden Vormittag, sobald wir unseren Spaziergang antraten, veranstalteten wir ein Wettrennen nach dem Radieschenbeet, denn jeder wollte die ersten Früchte ernten. Vergebens. Als wir nun eines Tages kopfschüttelnd um unser Beet standen und tiefsinnige Betrachtungen über die fehlgeschlagene Ernte anstellten, lachte unser Aufseher, der in einiger Entfernung unserer Unterhaltung zugehört hatte, und sagte: „Warum Sie keine Radieschen bekommen, meine Herren, das will ich Ihnen sagen, Sie haben zu fett gedüngt.“ Tableau! So war also alle unsere Mühe vergeblich gewesen.
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In den ersten Monaten des Jahres 1873 sollte wieder der Reichstag zusammentreten, und so mußte die sächsische Regierung wohl oder übel eine Neuwahl für den von mir innegehabten Wahlkreis anordnen. Der Wahltag wurde auf den 20. Januar festgesetzt. Die ganze Partei betrachtete es als eine Ehrensache, nicht bloß das Mandat für mich wiederzuerobern, sondern auch mit höherer Stimmenzahl. Was an agitatorischen Kräften zur Verfügung stand, eilte in den Wahlkreis. Auer, Motteler, Vahlteich, Wilhelm Stolle, Walster, York usw. gingen an die Arbeit. Als Gegenkandidat hatten die Gegner den Bezirksgerichtsdirektor Petzoldt in Glauchau aufgestellt, ein wegen seines leutseligen Wesens im Wahlkreis sehr beliebter Herr. Aber das half ihnen nichts. Am Abend des Wahltags wurden für mich 10740, für meinen Gegner 4240 Stimmen gezählt. Ich brauche nicht zu versichern, daß dieses Wahlresultat im Wahlkreis wie in der ganzen Partei stürmischen Jubel hervorrief. Das Resultat war eine klatschende Ohrfeige für den Gerichtshof, der mir das Mandat aberkannt hatte. Ich hatte fast 4000 Stimmen mehr erhalten als am 3. März 1871. Und damit nicht genug. Einige Tage nach der Wahl veröffentlichte mein besiegter Gegner in der Presse des Wahlkreises seinen Dank an die Partei, die den Wahlkampf gegen ihn in so anständiger Weise geführt habe.
Auer und York kamen nach der Wahl, nachdem sie zuvor meine Frau in Leipzig besucht und sie beglückwünscht hatten, zu mir nach Hubertusburg, um mir ebenfalls zu gratulieren. Es war ein fröhliches Wiedersehen.
Als dann die Session des Reichstags begann, machte ich den Versuch, von der sächsischen Regierung für die Teilnahme an dessen Sitzungen Urlaub zu erhalten. Wie ich vorausgesehen, ohne Erfolg. Nunmehr stellte Schraps, unterstützt von einer Anzahl liberaler Abgeordneter, den Antrag, mich für die Dauer der Session aus der Strafhaft zu entlassen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Abgeordnete v. Mallinckrodt erklärte, er bedauere, daß ich an den Sitzungen des Reichstags nicht teilnehmen könne, aber der § 31 der Reichsverfassung erstrecke die Immunität der Abgeordneten nicht auf die Strafhaft.
Ich bekenne, daß ich diesen Beschluß nicht bedauerte. Wäre ich freigekommen, so mußte ich um die Urlaubszeit länger im Gefängnis zubringen. Und da mich dieses Schicksal während drei bis vier Sessionen getroffen haben würde, wäre statt im Frühjahr 1875 frühestens Sommer 1876 meine Haft zu Ende gewesen.
In einem konstitutionellen Staate sollte es eine selbstverständliche Sache sein, daß ein Abgeordneter, der in Strafhaft sich befindet, bei Beginn einer Session sofort aus der Haft entlassen wird, um seine Pflichten als Abgeordneter erfüllen zu können. Davon will man in Deutschland nichts wissen. Und doch ist für einen Abgeordneten, der wie ich mehrere Jahre Strafhaft zu verbüßen hatte, die regelmäßige Beurlaubung während einer Session keineswegs eine Annehmlichkeit, wie irrtümlicherweise allgemein angenommen wird. Ich wenigstens würde sie als eine Verschärfung meiner Haft angesehen haben, weil sie vor allem meine wirtschaftliche Existenz noch schwerer geschädigt haben würde.