japen, jappen, sw. v. den Mund aufreissen, schnappen, stark aufatmen.

jâr, n. Jahr, ein quât jâr, Verwünschung, mlat. malannus. – Im techn. und rechtl. Sinne: (Plur.) die Jahre der Kräftigkeit, der Mündigkeit; jâr unde dach, die sächsische Verjährungsfrist von 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen; tom jare, jährlich; to jare, voriges Jahr, überh. früher. – ni(ge)jâr, Neujahrsgeschenke, encenia.

jâr-bôk, Jahrbuch (das ein Verzeichnis der jährlichen Einnahmen und Ausgaben enthält), Rechnungsregister für die Jahreshebungen etc.

jaren, sw. v. refl. zu seinen Jahren kommen, mündig werden.

jâr-gulde, Jahrgülte, jährlich zu zahlende Rente.

jâr-howik holt, Holz, das jährlich (zu eigenem Bedarf) gehauen werden durfte.

jarich, 1. zu seinen Jahren gekommen. 2. jährig, von diesem Jahre.

jarisch, jährlich.

jâr-junge, ein Junge, der seine Lehrjahre beim Lehrherrn hält, Lehrling.

jâr-knecht, Knecht, der auf ein Jahr gemietet ist.