ant-worder, -werder, der Beklagte.

ant-wordesman, der Beklagte.

an-val, ane-val, an-geval, -gevel, 1. Zufall, accidens, casus; bes. böser Zufall, Unfall, überh. was einem zustösst, begegnet, meist im schlimmen Sinne. 2. Angriff (im Kriege). 3. im rechtl. polit. Sinne: Gebührnis, Gefälle, Einkünfte, Einkommen; was einem als Erbschaft zufällt, devolucio; hereditatis portio, Erbgut; Erbe oder Loos in der Waldgemeinde; die Exspectanz, Anwartschaft auf ein Erbe, bes. die Nutzung des Lehns durch den Lehnsherrn während der Minderjährigkeit des Belehnten, usus feudi, vacatio.

an-vallen, 1. intr. (mit Dat.) zu Teil werden, zufallen, vom Erbgute, devolvi. 2. trans. feindlich (gerichtlich) angreifen; freundlich, bittend angehen. 3. = in-vallen, einfallen, Einfall haben.

an-vallich, -vellich, 1. was anfällt und überrascht, plötzlich. 2. durch Erbschaft anfallend.

an-vallichliken, plötzlich.

an-vangen, 1. angreifen, anfassen, verhaften; in Besitz nehmen; bes. eine (entwendete) Sache durch Anpackung derselben als die seine ansprechen. 2. Anspruch, Klage erheben (jem. gerichtlich anfassen).

an-vank, 1. das Anpacken, der Angriff. 2. die Besitzergreifung, die Ansichnahme einer (entwendeten) Sache als der seinigen, vindicatio.

an-vanzen, angreifen.

an-varen, losfahren gegen jem., Gewalt gebrauchen, irruere.