ledder, f. Leiter; bes. die Wagenleiter, die leiterförmige Seitenwand des Wagens; die Galgenleiter; als Folterinstrument.

ledder-touwer, Lederbereiter, Lohgerber.

led(d)ich, laddich, 1. frei, ledig, solutus. 2. müssig, unbeschäftigt; vom Acker: unbearbeitet. 3. von Sachen: leer; eitel, nichtig. 4. im rechtl. Sinne: zur freien Verfügung stehend, erledigt, unverliehen; (von Pers.) frei, ungebunden.

leddicheit, 1. Ruhe, Freisein von Arbeiten, Müssiggang. 2. im rechtl. Sinne: a. die Öffnung einer Burg. 3. das Servitut, das ein ledichman zu leisten hat.

leddich-gank, Müssiggang.

leddich-genger, Müssiggänger.

leddichlik, frei, unbehindert; adv. -like(n).

leddichman, homo ligius absolutus, freier Vasall, der dem Herrn zu Kriegsdienst und Beistand verpflichtet war.

leddigen, sw. v. 1. los, ledig, leer, nichtig machen. 2. befreien, (eine Stadt) entsetzen. 3. refl. sich frei machen, sich freie Zeit schaffen für etwas, sich hingeben. 4. im rechtl. Sinne: von Verpflichtungen frei machen, erledigen; brêf l., eine Schuldurkunde tilgen.

led(d)igere, Müssiggänger.