ballingêr(e), eine Art (Kriegs)schiff, balanerius, flandr. balengiere.

bal- (bel)mundich, der schlechten oder keinen Schutz hat; b. ist ein Hausgenosse, der seines Hofrechtes verlustig geworden ist.

balnier = ballingere?

bal-ruse, Ball-Reuse; eine gewisse Art Fischreuse.

balsemen, sw. v. einbalsamieren.

balsk, m. (schlechtes Treiben?)

bal-sturich, der schwer zu lenken ist, unlenksam, unbändig, aufsässig.

balt, baltlike, s. bolt.

bammeln, s. bimmeln.

ban, m. Gebot unter Strafandrohung, bes. 1. die dem geistlichen oder weltlichen Richter und Bannherrn zustehende Gewalt. 2. die von diesem (bes. dem geistl. Richter) verhängte Strafe. 3. Bann, als Anlegung eines Arrestes oder gerichtlichen Beschlages.