quîte-, quitel-brêf, Urkunde, in der man die Bezahlung einer Schuld oder die Befreiung von einer Verpflichtung anerkennt, Freibrief.

quîten, sw. v., auch st. Prtcp. gequiten (l. gequeten?) frei, quitt machen, lösen (z. B. einen Gefangenen, eine Schuld); bes. die Wirtshausrechnung für jem. bezahlen (die Pfänder lösen); als bezahlt verzeichnen, quittieren; intr.? wahrsch. refl.: seine Pflicht erfüllen, sich verhalten.

quiter, der die Quitungen ins Buch einträgt: Rechnungsführer, Stadtschreiber?

quitêren = quiten.

quitinge, Loslassung, Befreiung; gerichtliche Verteidigung.

quît-geldinge, (Bezahlung der Schuld) Freisprechung, Vergebung; -latinge, Freilassung, Vergebung; -pant, Lösepfand; -pandinge, Lösung des Pfandes, Bezahlung; -scheldinge, Lossprechung von der Schuld, debiti remissio.

quitzen = quessen.

quobbe, sumpfichtes, unfestes Erdreich.

quobbete, n. = quobbe.

quobbich, sumpficht.