be-holden, -halden, 1. festhalten, in Besitz behalten; abs. (die Pferde festhalten) still halten, 2. behaupten, behalten; aufbewahren, gefangen halten. 3. erhalten, bekommen; überwinden, erobern. 4. erhalten, beschützen; sik b., sich erhalten, sich nähren. – Im jurist. Sinn: als Verpflichtung behalten, verpflichtet sein; vorbehalten, reservieren (Part. abs. beholden mit Gen. [des], dat, mit Vorbehalt, ausgenommen); durch Beweis (Eid oder Zeugen) behaupten, beweisen.
be-holder, Bewahrer, Beschützer, Heiland.
be-holdinge, Erhaltung, Bewahrung.
be-holt, -halt, n. 1. Aufenthalt. 2. Besitz, detentio; Gewahrsam, Gefängnis, 3. Behälter, Verschluss; Bereich, Bezirk. 4. Sicherheit, Schutz, Rettung = salus.
be-holten, beholzen; refl. seine Holznutzung woraus ziehen.
be-holtenisse, 1. Versteck, latibulum. 2. Vorbehalt.
be-honen, verhöhnen.
be-hônslagen = behonen.
be-hôr, Gebühr; Gehörigkeit.
be-hôrde, Gebühr; (u. Gehör, Gehorsam?)