schutte-mêster, Aufseher über d. Wasserstauungen; überh. Polizeidiener.

schutten, sw. v. schützen, schirmen; hindern, wehren; bes. fremdes Vieh, das Schaden thut, einsperren, als Pfand zurückbehalten; überh. hindern, zurückhalten, mit Beschlag belegen; Wasser aufstauen.

schutten-gevechte, -geverde, n. = schut-geverde.

schutten-hinxt, -pert, Pferd für Schützen, leichtes Pferd.

schutten-lach, n. jährliches Festgelage der bürgerlichen Schützen.

schutten-wal, Wall für die Schützen, Schützengraben.

schutter, der Vieh etc. schuttet (Polizeidiener); ndl. auch Schütze.

schutte-recht, das Recht Vieh zu »schütten«.

schutte-stal, Stall, in dem Vieh »geschüttet« wird.

schuttinge, 1. Sperrung, Abdämmung; Staudamm. 2. Einschliessung, Pfändung, Arrestierung; concr. das geschüttete Vieh. 3. Schutz, Schirm. Als jur. Terminus: 1. Zurückweisung eines Zeugen. 2. Einrede, Ausflucht, Vorwand.