af-bringen, 1. wegnehmen. 2. verbringen, verschwenden.
af-bringer, Verbringer, Verschwender.
af-brôk, Abbruch, Schaden, Nachteil; Mangel (der Zahlung von Zinsen etc.)
afbrokich und afbroklich, zum Nachteil gereichend, schädlich.
af-busemen, aus dem buseme (s. d. W.) nehmen; aus der Zugehörigkeit zur Familie, und, auf Leibeigene bezogen, aus der Hörigkeit entfernen, herausnehmen.
af-buten, ab-tauschen.
af-buwede, Abbau, Bebauung einer Bergwerksgrube.
af-dank, Abdank, Niederlegung einer Stelle, (afdanken 1. jem. seines Amtes entlassen. 2. sein Amt niederlegen).
af-degedingen, -dedingen, 1. durch gerichtliche Entscheidung oder Vertrag (Verhandlung) von einem gewinnen oder erzwingen. 2. durch Unterhandlung abwehren, durch Abfindung zufrieden stellen. 3. refl. durch Vergleich von Feinden sich losmachen, kapitulieren.
af-dêl, Abteil, Anteil am Erbe.