un-vorlegen = unvorleget 1.

un-vorleget, -vorlecht, 1. dem durch richterliches Erkenntnis nicht die Ehre genommen ist, unbescholten; mit Gen. z. B. siner êre, sines rechtes (im Vollbesitz der Rechte). 2. nicht bei Seite geschoben oder aufgeschoben.

un-vorleslik (= -lesclik?), was nicht zu löschen ist, nicht erlischt (v. Feuer)?

un-vorloren, nicht verloren; nicht vergeblich.

un-vorloselik, unlöslich, ewig.

un-vorlovet, ohne Erlaubnis.

un-vormakelt, ohne Makel, fleckenlos.

un-vormeldet, nicht angezeigt, nicht verraten.

un-vormêlt, unbefleckt.

un-vormerket, nicht getadelt, ungeschmäht.