un-vorlegen = unvorleget 1.
un-vorleget, -vorlecht, 1. dem durch richterliches Erkenntnis nicht die Ehre genommen ist, unbescholten; mit Gen. z. B. siner êre, sines rechtes (im Vollbesitz der Rechte). 2. nicht bei Seite geschoben oder aufgeschoben.
un-vorleslik (= -lesclik?), was nicht zu löschen ist, nicht erlischt (v. Feuer)?
un-vorloren, nicht verloren; nicht vergeblich.
un-vorloselik, unlöslich, ewig.
un-vorlovet, ohne Erlaubnis.
un-vormakelt, ohne Makel, fleckenlos.
un-vormeldet, nicht angezeigt, nicht verraten.
un-vormêlt, unbefleckt.
un-vormerket, nicht getadelt, ungeschmäht.