vor-mechtich, übermächtig.

vormechtigen, 1. mit Gewalt unterdrücken, vernichten, ausser Kraft setzen. 2. ermächtigen; refl. sich unterwinden; sik under ênander, übereinkommen, ausmachen.

vor-mêde, st. f. Vormiete: 1. e. übliche oder schuldige Abgabe des Pächters ausser der eigentl. Pachtsumme, teils jährlich zu zahlen, teils nur dem neuen Eigentümer, preemptio, subsidium caritativum. 2. Lohn eines Arbeiters ausser u. unabhängig von dem gew. Zeit- oder Stück-Lohn, e. Art Vorschuss auf noch zu leistende Arbeit; Angeld, Gottesgeld, auch Geschenk zum Zweck der Bestechung; durch v. sichert sich der Meister den Dienst des Gesellen, der Mühlenkunde schnellere Bedienung vor anderen Mahlgästen, der Arbeitnehmer Bevorzugung bei Vergebung öffentlicher Arbeiten oder Anstellungen (wird oft verboten).

vormêden, sw. v. 1. mieten; (vor-m.?) êneme zinen knecht v., alium prevenire, vor der Kündigung mieten. 2. vermieten, verdingen; refl.

vormeden (-ê-?), sw. v. Tuch mit Waid bearbeiten.

vormêdinge, Vermietung, -pachtung.

vormekelen gût, als Makler Warenverkauf vermitteln.

vormelde: na v. des brêves, laut.

vormelden, melden, anzeigen, verkünden; verraten, angeben.

vormeldinge, Meldung, Anzeige.