vorvallen, st. v. ein-, nieder-, zusammen fallen, einstürzen; baufällig werden, verfallen; fig. in Verfall, in Abnahme geraten, verkommen; entfallen (vom Mute); van dodes wegen, auch bloss v.: sterben; v. Gut etc.: durch Todesfall erledigt werden, durch Erbschaft anheimfallen, an den Lehnsherren zurückfallen; v. Abgaben, Brüchen etc.: fällig werden; v. Menschen: vorvallen wesen = neddervellich w., m. Gen.: verlustig gehen, in Brüche, Busse verfallen.
vorvallunge, Verfall, Zusammensturz.
vorvalschen = vorvelschen.
vor-vân ênen = vorvân 2.
vorvân, -vangen, st. v. trans. 1. fangen, einschliessen; fig. begreifen, ausdehnen auf; gewinnen, erlangen, fördern, ausrichten, sichern. 2. ênen, überfassen, bei der Erbteilung einen Vorgriff thun vor jem., näheres Erbrecht haben, als jemand. 3. angreifend benachteiligen, Schaden u. Abbruch zufügen, z. B. an (mit) rove, brande, morde, wanden, vengnisse. – Refl. 1. sich vergreifen, sich aus Versehen schaden, sich benachteiligen. 2. v. Tieren: sik in watere, foder, winde v., sich verfangen.
vor-vank, m. 1. Vorrecht bei der Erbteilung; Vorgriff, um etwas zu hindern oder sich zu sichern. 2. u. vor-vank, Beschlagnahme; bes. Uebergriff, Schädigung, Beeinträchtigung, Eintrag, Abbruch; to vorvange, zum Nachteil, Schaden.
vorvanklik wesen m. Dat., zum Schaden handeln, beeinträchtigen. Vgl. -venkl.
vor-var(e), sw. (st.) m. 1. Vorfahr, Ahn. 2. Vorgänger im Amt.
vorvâren = vorvêren.
vorvaren, st. v. intrans. dodes, sterben. – Trans. 1. den tollen, den Zoll umfahren; gût, Waren durch Zollumgehung, verbotene Ausfuhr, Grundruhr etc. verfahren, verwirken; ên schip, abnutzen, aufbrauchen. 2. fig. recht, Recht erhalten, bekommen; in Erfahrung bringen, vernehmen, merken, erkennen; erforschen, untersuchen, fragen.