vorweren, sw. v. verwirren, -wickeln; fig. e. Angelegenheit. – Intrans. in, sich verwickeln, -schlingen.

vorwerer, Verteidiger; spec. der (sich verteidigende) Angeklagte.

vorwerf, n. Erwerb, Gewinn; Beschaffung, Ausführung.

vorweringe, 1. Verwehrung, Hinderung, rechtlicher Einspruch. 2. Erwerbung, Beweis u. Gewähr eines Eigentums.

vôr-werk, n. 1. Fuhrwesen, Beschäftigung damit: v. driven. 2. Fuhrwerk, Wagen etc.

vor-werk, n. 1. pecuaria domus, allodium, fundus, predium, urspr. ein abgesonderter Hof eines Gutes, spec. zur Viehzucht, dann überh. herrschaftliches, klösterliches, städtisches Landgut. 2. Aussenwerk einer Burg oder Festung.

vôr-werken, mit e. Fuhrwerk fahren.

vorwerken, sw. u. unreg. v. trans. 1. (Material) verarbeiten; er-, bewirken, bewerkstelligen, verursachen; erarbeiten, gewinnen, erlangen; jem. wozu bringen, veranlassen. 2. verderben, (Land) verwüsten, (Wege) zu nichte, ungangbar machen; gegen jem. sich vergehen, jem. ins Unglück stürzen, zu Grunde richten; bes. durch ein Vergehen sich verlustig machen oder verlieren, verwirken; he heft yd an uns groet vorwracht, er hat die Strafe reichlich um uns verdient. – Refl. sich vergehen, sich versündigen; sich ins Unglück stürzen; an sime rechte = s. r. v. – Partcp. vorwarcht, -worcht, -wracht, -wrocht, verbrecherisch, verrucht; friedlos gelegt, vogelfrei; verflucht, verdammt.

vorwerkinge, Vergehen, Verbrechen.

vorwernisse = vorweringe 1.