ge-weren, sw. v. gewähren (mit Acc. d. P. und Gen. d. S.); geweren laten, unbehindert thun lassen.

ge-weren, -waren, sw. v. 1. Gewährsmann sein, wofür gut sagen, dass es fehlerfrei ist (mit Dat. d. P. u. Gen. d. S.). 2. darthun, erhärten; wahr machen, beglaubigen. 3. währen, den Münzgehalt schätzen; überh. schätzen, wardieren.

ge-wereschap, Gewährschaft.

ge-weringe, Währung.

ge-werpen, werfen.

ge-werre, Unruhe, Streit, Aufstand.

ge-wert, wert (vom Preise); überh. wert, würdig.

ge-wert = gewart, mit einer Berechtigung zu Nutzungen versehen.

ge-werf, -werve, s. werf, werve,, n. – Steuer, Abgabe, bes. die bei Übergangdes Besitzes in eine andere Hand an den Lehnsherrn gezahlt wird = hant-gewin.

ge-wesen, sein.