ge-weren, sw. v. gewähren (mit Acc. d. P. und Gen. d. S.); geweren laten, unbehindert thun lassen.
ge-weren, -waren, sw. v. 1. Gewährsmann sein, wofür gut sagen, dass es fehlerfrei ist (mit Dat. d. P. u. Gen. d. S.). 2. darthun, erhärten; wahr machen, beglaubigen. 3. währen, den Münzgehalt schätzen; überh. schätzen, wardieren.
ge-wereschap, Gewährschaft.
ge-weringe, Währung.
ge-werpen, werfen.
ge-werre, Unruhe, Streit, Aufstand.
ge-wert, wert (vom Preise); überh. wert, würdig.
ge-wert = gewart, mit einer Berechtigung zu Nutzungen versehen.
ge-werf, -werve, s. werf, werve,, n. – Steuer, Abgabe, bes. die bei Übergangdes Besitzes in eine andere Hand an den Lehnsherrn gezahlt wird = hant-gewin.
ge-wesen, sein.