holt-mark, Holzmark, gemeinschaftlicher Wald, die mehreren Genossen gemeinsam zustehende Berechtigung zum Holzschlagen.

holt(e)nis, 1. Halt. 2. Inhalt. 3. Behältnis, capsa; Gewahrsam. 4. das Halten, die Beobachtung.

holtplicht, die (jährliche) Lieferung, Leistung an Holz.

holt-schrage, Häher.

holtschultkorne, (Korn)abgabe für die Erlaubnis, das Holz mit Vieh beweiden zu dürfen.

holt-smit, Zimmermann, faber lignarius.

holt-teinde, Holz-zehnte.

holt-vorste(r), Holz-förster.

holt-ware, Berechtigung (gesetzmässiger Anteil) zum Holzschlagen in der Mark.

holt-wart, -werde, -worder, Holzwärter.