holt-mark, Holzmark, gemeinschaftlicher Wald, die mehreren Genossen gemeinsam zustehende Berechtigung zum Holzschlagen.
holt(e)nis, 1. Halt. 2. Inhalt. 3. Behältnis, capsa; Gewahrsam. 4. das Halten, die Beobachtung.
holtplicht, die (jährliche) Lieferung, Leistung an Holz.
holt-schrage, Häher.
holtschultkorne, (Korn)abgabe für die Erlaubnis, das Holz mit Vieh beweiden zu dürfen.
holt-smit, Zimmermann, faber lignarius.
holt-teinde, Holz-zehnte.
holt-vorste(r), Holz-förster.
holt-ware, Berechtigung (gesetzmässiger Anteil) zum Holzschlagen in der Mark.
holt-wart, -werde, -worder, Holzwärter.