Haus in Vavau.

Die Dienerschaft des innern Hauses wird durch jüngere Häuptlingstöchter, welche sich regelmäßig ablösen, und die Küche durch ältere weibliche Personen gebildet. Im Stall sind natürlich Männer.

Ein großes Mittagessen, welches der prinzliche Gouverneur uns gab, unterschied sich von den uns gewohnten nur durch die Bedienung. Denn da wir auf Stühlen an einem mit weißem Damast gedeckten Tisch saßen, wo wir neben Tellern, Gläsern, Messern und Gabeln auch europäische Tafelaufsätze fanden, mit Speisen und Getränken bewirthet wurden, wie der Europäer sie in den Tropen genießt, die eigentliche Bedienung mit uns gewohnter Sauberkeit und Ordnung erfolgte, so blieben nur die bedienenden Personen als etwas Absonderliches übrig, und zwar als etwas so reizend Absonderliches, daß diese uns mehr wie das Mahl fesselten. Neben zierlichen jungen Mädchen, welche unter Aufsicht einer ältern braunen Dame mit großer Sicherheit und Ruhe die Speisen anboten, Teller, Messer und Gabel wechselten, standen hinter uns noch die vornehmern Häuptlingstöchter in ihrem schönsten Staat mit Blumen und Laub geschmückt, um uns Kühlung zuzufächeln und mit ihren Fächern auch die Fliegen und Mosquitos fern zu halten. Während des Essens hatte allerdings mein Gegenüber den besten Platz, weil das schönste der jungen Mädchen nur um meine Person beschäftigt war und daher hinter mir stand, wohin ich nur ab und zu einen verstohlenen Blick werfen konnte. Nach dem Essen änderte sich dies allerdings, da wir uns nun auf dem Fußboden als Gruppe auf Matten niederließen und die Mädchen zu unsern Füßen zwischen uns Platz nahmen, um ihres Amtes walten zu können. Mir schien es kaum möglich, daß die armen Geschöpfe überhaupt noch im Stande waren ihre Arme zu bewegen, aber trotz aller Bitten sich zu schonen, fuhren sie unverdrossen mit dem freundlichsten Gesicht in ihrer anstrengenden Arbeit fort, wofür ich meinem Mädchen wenigstens am nächsten Tage ein schönes Stück Sammt zu einem neuen Leibchen schenkte, worüber sie außerordentlich erfreut war. Sehr bedauert haben wir, daß wir diese Gruppe nicht in einem Bild fixiren konnten, denn wenn auch nicht gerade wir des Anschauens so werth sind, so waren es doch die zierlichen Tonganerinnen in ihren knappen, nur etwas bis über die Knie reichenden leichten Kleidchen aus bunter Seide und buntem Sammt, mit ihren Blumen und Laubgewinden und den frischen, heitern und hübschen Gesichtern. Die Frauen hier in Vavau erinnern in ihrer Gestalt mehr an die Samoanerin als an die große starkknochige Tonganerin, und vor beiden haben sie noch den Vorzug schönerer Gesichtszüge.

Tonganerin.

Während wir so behaglich hingestreckt lagen und bei einer Tasse Kaffee eine gute Cigarre rauchten, an denen es in diesem gastfreien Hause auch nicht fehlte, traten eine größere Zahl Männer in den Raum, um Kawa zu bereiten, welche hier, abweichend von dem Samoabrauch, durch Männer zubereitet wird, nachdem sie die Wurzel zwischen Steinen zerrieben haben. Dann folgten einige gut einstudirte Gesangsvorträge, in denen die Tonganer einen weitverbreiteten Ruf haben, welche mich aber nicht besonders ansprachen. Tänze sind hier durch die Missionare verboten und werden daher nur im geheimen geübt, dann aber, wie es wol nicht gut anders sein kann, als verbotene Frucht mit den dazugehörigen Ausschreitungen.

Zur Hebung der Moral haben die Missionare hier die schärfsten Bestimmungen durchgesetzt und dadurch die wunderlichsten Auswüchse im Volksleben hervorgebracht. So haben sie, um die sittlichen Zustände zu heben, verboten, daß die hier ansässigen Weißen ihren Hausstand durch eingeborene Frauenzimmer besorgen lassen. Da die Weißen nun keine Männer zur Bedienung erhalten können, so verfielen sie auf das Mittel der Adoption, gegen welchen althergebrachten Brauch die Missionare trotz ihrer sonstigen Macht bisjetzt noch nichts haben ausrichten können. Die Weißen adoptiren also ein junges Mädchen als Tante, Schwester, Tochter oder gar als Mutter, müssen dieselbe dann aber ganz in ihr Haus nehmen. Während nun früher die weibliche Bedienung nur am Tage den Hausstand ihres Herrn versorgte, muß sie jetzt ganz mit ihm zusammenleben, und es belustigte mich sehr, bei einem jungen Deutschen eine blutjunge Tonganerin als seine gesetzliche Tante vorzufinden.

Nicht ganz in Uebereinstimmung mit dieser Verordnung dürfte sich allerdings die weibliche Bedienung des Prinzen Gu befinden, dies hat jedoch zur Zeit keine große Gefahr, da der Prinz, wie man zu sagen pflegt, bis über die Ohren verliebt ist, und zwar in eine ihm an Geburt und Körpergröße ebenbürtige Dame, aber dennoch vorläufig ohne Hoffnung auf eine baldige Verbindung. Der Prinz zeigte mir mit allen äußern Zeichen eines unglücklich Liebenden die Photographie seiner Erwählten und erzählte mir dabei, daß der König bisher seine Einwilligung zu dieser Verbindung versagt habe, weil die Verwandtschaft (wenn ich nicht irre Geschwisterkinder) eine zu nahe sei. Bei dieser Gelegenheit erfuhr ich auch, daß die Tonganer von altersher Ehen unter Blutsverwandten nicht billigen.

Eine merkwürdige Mittheilung wurde mir hier noch gemacht, welche ich anfänglich nicht glauben konnte, aber doch glauben mußte, als der Gouverneur mir die Richtigkeit bestätigte. Die von den Missionaren eingeführten Strafen sind hier, ebenso wie auf den Gesellschafts-Inseln, Geldstrafen, von welchen der Angeber einen Theil als Angeberlohn erhält. Die besonders in Betracht kommenden Vergehen sind Uebertretung der Sonntagsheiligung, Diebstahl und unsittlicher Lebenswandel. Wird nun jemand eines solchen Vergehens angeklagt, dann ist die Beibringung von Zeugen nicht erforderlich, in den meisten Fällen auch nicht möglich, weil die Denuncianten oft aus Rachsucht oder Geldgier eine falsche Anklage erheben sollen, in diesen Fällen also schon das Vorhandensein von Zeugen ausgeschlossen ist. Hier sind nun die Angaben des Angeschuldigten und des Anklägers nicht gleichwerthig, sondern der Angeschuldigte erhält, sofern er nicht Zeugen für seine Schuldlosigkeit beibringen kann, wenn er nicht gleich gesteht, ohne Ansehung des Geschlechts 25 Hiebe und wenn er dann noch nicht gesteht, weitere 10 Hiebe. Darauf wird er entlassen und zum nächsten Tage bestellt, um dann derselben Mishandlung unterworfen zu werden, wenn er nicht vorzieht, die Geldstrafe auf alle Fälle zu zahlen und sich dadurch schuldig zu bekennen. Ein Zeichen der Unschuld gibt es übrigens, und zwar wenn bei der mishandelten Person während der Folter eine Blasenentleerung stattfindet. Der Angeber geht in allen Fällen straflos aus, jedenfalls um diesen Leuten das unsaubere Handwerk nicht zu verleiden. Wie mir versichert wurde, soll diese Art der Justiz auf den Einfluß der Missionare zurückzuführen sein, was mir indeß nicht bewiesen werden konnte. Aber soviel weiß ich, daß die Mission in Tonga, welche einen so bedeutenden Einfluß hat, dieser unwürdigen Rechtspflege in Vavau ein Ende machen könnte, wenn sie wollte und — wenn sie durch ihre Station in Vavau von diesen Zuständen überhaupt Kenntniß erhalten hat.