Als einst eine Kriegsschaar Neufranken in Waldangelloch übernachtete, kam einer derselben, welcher viel geplündertes Geld bei sich hatte, in das Haus eines habsüchtigen Mannes zu liegen. Dieser bemerkte das Geld, bettete den Soldaten auf den Speicher und brachte ihn mit dessen eigenem Säbel im Schlafe um. Alsdann nahm er die Füße des Leichnams unter den Arm und schleifte ihn in den Keller, wo er ihn mit Kleidung und Säbel vergrub. Nachdem er noch jede Blutspur vertilgt hatte, meldete er in der Frühe dem Obersten, der Soldat sey in der Nacht ausgerissen und habe ihm zuvor das Haus so verunreinigt, daß viele Stellen hätten aufgewaschen werden müssen. Da der Oberst im Begriff stand, mit seinen Leuten abzuziehen, so unterließ er es, die Sache näher zu untersuchen. Auf diese Art behielt der Mann seinen Raub, welchen er auch viele Jahre, bis zu seinem Tode, genoß. Gleich nach diesem fing er an, Nachts in dem Hause zu spuken, wobei er den Ermordeten, dessen Füße unterm Arme, vom Speicher in den Keller schleifte. Den Kopf des Soldaten hörte man auf jeder Stufe aufschlagen. Vergebens wendeten die Bewohner des Hauses alle Mittel an, den Geist hinauszubringen; endlich ließen sie es niederreißen und auf dem Platze ein neues bauen, das denn von dem Spuke befreit blieb. Bei dem Bauen waren die Gebeine und der Säbel des Neufranken im Keller ausgegraben worden.

136.

Einem Todten gehört ein Licht.

Zu Waldangelloch ließen einmal die Männer, welche bei einem Verstorbenen wachten, ihn in der Kammer dunkel liegen während sie in der Nebenstube Karten spielten. Da rief in der Kammer eine Stimme dreimal: »Einem Todten gehört ein Licht!« Erschrocken eilten die Männer hinein, fanden aber Niemand, als den Verstorbenen ohne Lebenszeichen. Nunmehr hüteten sie sich, denselben ohne Licht zu lassen.

137.

Ladung vor Gottes Gericht.

Wenn ein Mensch einen andern vor Gottes Gericht geladen hat, so muß derjenige von ihnen, welcher zuerst gestorben, so lange zwischen Himmel und Erde schweben, bis der andere nachkommt. Dies geschieht binnen sechs Wochen und Beide gehen dann mit einander vor des Ewigen Richterstuhl. Daß dem so sey, hat sich in neuerer Zeit wieder in Waldangelloch erwiesen. Dort war ein Küfer von einem Zimmermann um Vieles betrogen worden, und da er kein Recht finden konnte, lud er denselben vor Gottes Gericht. Der Zimmermann lachte zwar darüber, und selbst nach dem bald erfolgten Tode des Küfers hatte er bei seiner kräftigen Gesundheit keine Furcht; aber in der vierten Woche darauf ward er plötzlich krank und starb nach einigen Tagen.

138.

Schatzhöhle bei Waldangelloch.

Ein etwas blödsinniger Bube von Waldangelloch, welcher auf den Wiesen am Schülzert Vieh hütete, schlenderte in diesen Bergwald. Er kam an eine Höhle, ging hinein und stand vor einer Kiste, auf der ein schwarzer Pudel lag. »Herunter!« sagte der Bube zu dem Hund, und nachdem derselbe gutwillig herabgesprungen, hob er den Deckel der Kiste auf, die mit funkelndem Silbergeld gefüllt war. Davon nahm er sich eine Handvoll, schloß dann die Kiste und gleich war der Hund wieder darauf. Noch etliche Tage machte der Bube es so, bis sein Geld zu Hause entdeckt und er gezwungen wurde, zu sagen, wo er es her habe. Da mußte er mit einigen Männern in den Schülzert, um ihnen die Höhle zu zeigen; aber nun konnte er dieselbe nicht mehr auffinden.