Bild 29.
Aus S. Giovani in Fonte zu Ravenna,
unvollständige Darstellung nach Haupt.

Bild 30.
Aus S. Giovani in Fonte zu Ravenna,
vollständige Darstellung.

Anmerkung II.

Durms Begründung seiner Ansicht ist aus folgenden Gründen hinfällig. Er sagt: „Die Flächen, von denen sich die bogenförmigen Verdachungen (gemeint sind die Schildbögen für die bogenförmigen Verdachungen, vgl. [Bild 15]) abheben – sind ganz roh und unregelmässig tief gearbeitet, so dass daraus sicher geschlossen werden kann, dass die Mauerflächen von Ecke zu Ecke ursprünglich glatt durchgearbeitet waren.“ Das Letztere ist unzweifelhaft richtig und entspricht ganz der antiken und jeder vernünftigen Steinmetzübung für den gegebenen Fall. Zunächst sind, nachdem die Wand aus Bossenquadern mit Randschlag aufgeführt ist, die Wandflächen von Ecke zu Ecke glatt durchgearbeitet, denn nur dann können die Um[pg 33]risse der beabsichtigten Einarbeitungen, wenn sie über mehrere Quader und Schichten greifen sollen, wirklich genau darauf aufgerissen werden, und erst dann kann die umrissene Fläche weggearbeitet werden. Die Einarbeitungen sind also wirklich augenscheinlich später als die glatte Wandfläche ausgeführt, aber nur in dem Sinne, wie etwa der Kuppelstein naturgemäss später versetzt sein muss als die Quadern der ihn tragenden Wand, ohne dass sie deswegen einer zweiten Bauzeit angehören. Dass die über den Schildbögen liegenden zurückgearbeiteten Flächen roh und unregelmässig tief gearbeitet sind, kann dabei nicht Wunder nehmen, denn diese Einarbeitungen können keinen anderen Zweck gehabt haben als entsprechende Steine darin einbinden zu lassen, und diese mussten dann jene Flächen ganz verdecken, mussten nur in den Rand, der in der Tat recht sorgfältig, durchaus nicht „ungeschlacht“ ausgeführt ist, gut einpassen und brauchten auf ihrer Rückseite keine Berührung mit den dahinter liegenden Flächen zu haben. Es kommt ja selbst bei den denkbar sorgfältigsten Werksteinausführungen, die wir kennen, den griechischen Tempelbauten der klassischen Zeit, regelmässig vor, dass Werkstücke im Innern des Mauerwerkes rauh gelassen werden und sich gar nicht berühren (vgl. Durm, Baukunst der Griechen, Handb. d. Arch. II 1, Cellamauerwerk Fig. 59). Es ist also auch die Rauheit dieser Flächen durchaus kein Grund, die Einarbeitungen für spätere Zutaten zu halten. Für seine Ansicht beruft sich Durm nun auf eine Aufnahme von [pg 34]Holzmann[12] vom Zentralbau in Binbirkilise, wo, wie er sagt „der Übergang zur Kuppel durch eine wenig sprechende einfache Schräge bewirkt war“. Nun ist aber das, was Durm als Aufnahme Holzmanns dazu abbildet, eine Durmsche Abänderung der Darstellung, die sein Gewährsmann mit „aufgen. u. reconstr. Holzmann“ bezeichnet hat und die ([Bild 31]) ausser anderen handgreiflichen Fehlern auch gerade in dem Übergang zur Kuppel schon an sich mathematisch eine Unmöglichkeit enthält. Eine Wasserschräge als Übergang vom achtseitigen Tambour zur gleichfalls achteckigen Kuppel müsste ja jedesmal mit einer Horizontalen, nicht mit einer geknickten Linie an die Kuppelseite anschneiden. Durm hat das denn auch erkannt und dadurch willkürlich nach eigenem Ermessen verbessert ([Bild 32]), dass er zwischen Tambour und Kuppel einen niedrigen Zylinder einschob, an dem nun die Wasserschrägen bogenförmig anschneiden, das Resultat aber trotzdem unbedenklich als Holzmanns Aufnahme angeführt.

Bild 31.
Der Centralbau in Binbirkilise aufgenommen und rekonstruiert von Carl Holzmann 1904.