Kali, Natron, Ammoniumoxyd (Ammon).
1. Kali.
a. Auflösung.
Das Kali und seine mit den hier in Betracht kommenden unorganischen Säuren gebildeten Salze werden in Wasser gelöst, von welchem sie alle leicht oder ziemlich leicht aufgenommen werden. — Kalisalze mit organischen Säuren werden durch andauerndes Glühen in bedeckten Tiegeln in kohlensaures Kali übergeführt.
b. Bestimmung.
Das Kali wird nach §. [47] entweder als schwefelsaures oder salpetersaures Kali, als Chlorkalium oder Kaliumplatinchlorid gewogen. —
Man verwandelt zweckmässig in
| 1. | Schwefelsaures Kali: Kalisalze mit starken flüchtigen Säuren, z. B. Chlorkalium, Bromkalium, salpetersaures Kali etc. |
| 2. | Salpetersaures Kali: Kaustisches Kali und Verbindungen des Kalis mit schwachen, flüchtigen, durch Salpetersäure nicht zerlegt werdenden Säuren, z. B. kohlensaures Kali (Kalisalze mit organischen Säuren). |
| 3. | Chlorkalium: Im Allgemeinen Kalisalze mit schwachen, flüchtigen, durch Salpetersäure zerlegt werdenden Säuren, z. B. Schwefelkalium; ferner im Besonderen schwefelsaures, chromsaures, chlorsaures und kieselsaures Kali. |
| 4. | Kaliumplatinchlorid: Kalisalze mit nicht flüchtigen, in Alkohol löslichen Säuren, z. B. phosphorsaures, borsaures Kali. |
Im borsauren Kali lässt sich das Kali auch als schwefelsaures Kali bestimmen (§. [107]), im phosphorsauren Kali als Chlorkalium (§. [106]).