Vom Natron und seinen Salzen gilt ohne Ausnahme das beim Kali (§. [76]) Angeführte.
b. Bestimmung.
Das Natron wird nach §. [48] entweder als schwefelsaures oder salpetersaures Natron, als Chlornatrium oder als kohlensaures Natron bestimmt.
Man kann verwandeln in
| 1. | Schwefelsaures Natron, 2. Salpetersaures Natron, |
| 3. | Chlornatrium: Im Allgemeinen die Natronsalze, welche den unter den analogen Kaliverbindungen angeführten Kalisalzen entsprechen. |
| 4. | Kohlensaures Natron: Kaustisches Natron, doppelt kohlensaures Natron und Natronsalze mit organischen Säuren. |
Im borsauren Natron bestimmt man das Natron am besten als schwefelsaures Natron (s. §. [107]).
Die Bestimmung des Natrons im phosphorsauren Natron geschieht als Chlornatrium (s. §. [106]).
Natronsalze mit organischen Säuren bestimmt man entweder wie die entsprechenden Kaliverbindungen als Chlormetall oder salpetersaures Salz, oder man wägt sie (was bei Kali weniger gut geht) als kohlensaures Salz. Letztere Methode ist vorzuziehen.
1. Bestimmung als schwefelsaures Natron.
Hat man es allein in wässeriger Lösung, so dampft man ab, glüht und wägt den Rückstand in einem bedeckten Platingefäss (§. [25]). Man hat nicht wie bei dem schwefelsauren Kali durch Decrepitation einen Verlust zu befürchten. Freie Schwefelsäure wird wie bei jenem mit Hülfe von kohlensaurem Ammon entfernt (§. [48]). In Betreff der Ueberführung von Chlornatrium etc. in schwefelsaures Salz gilt das beim Kali Angeführte. Eig. des Rückst. §. [48]. — Die Methode ist leicht ausführbar und genau.