2. Strontian.

a. Auflösung.

Vom Strontian und seinen Verbindungen gilt genau das beim Baryt §. [79] Angeführte.

b. Bestimmung.

Der Strontian wird nach §. [51] entweder als schwefelsaurer oder als kohlensaurer Strontian bestimmt.

Man kann verwandeln in

1.Schwefelsauren Strontian:
a.Durch Fällung: Alle Strontianverbindungen ohne Ausnahme.
b.Durch Abdampfen: Alle Strontiansalze mit flüchtigen Säuren,sofern keine nichtflüchtige Substanz zugegen ist.
2.Kohlensauren Strontian:
α.Alle in Wasser löslichen Strontianverbindungen.
β.Strontiansalze mit organischen Säuren.

Die Bestimmung des Strontians als schwefelsaures Salz durch Fällung giebt nur in den Fällen völlig genaue Resultate, in welchen die Flüssigkeit, aus der der schwefelsaure Strontian niedergeschlagen werden soll, ohne Nachtheil mit Alkohol versetzt werden kann. Geht weder dies, noch eine Bestimmung durch Abdampfen mit Schwefelsäure an, und ist die Wahl frei gelassen, so ist die Bestimmung als kohlensaurer Strontian vorzuziehen.

1. Bestimmung als schwefelsaurer Strontian.