Bleiben beim Auflösen kleine, feste, weisse Körner von Gyps zurück, so bringt man dieselben in eine Reibschale, reibt sie fein, setzt Wasser zu, giesst nach geeigneter Digestion das helle aufs Filter ab, reibt aufs Neue fein etc. bis zu deren Lösung.

c. Den getrockneten unlöslichen Rückstand bestimmt man nach §. [35].

d. Von der nach b. bereiteten Lösung misst man hinter einander folgende Mengen ab:

füre50 C.C.entsprechend1Grm.Kochsalz,
f150 C.C.3
g150 C.C.3
füre50 C.C.entsprechend1Grm.Kochsalz,

e. Man bestimmt in den abgemessenen 50 C.C. das Chlor nach §. [112. I. a.] oder c. ([α.] oder [β.]).

f. Man bestimmt in den abgemessenen 150 C.C. die Schwefelsäure nach §. [105. I. 1].

g. Man bestimmt in den abgemessenen 150 C.C. Kalk und Magnesia nach §. [122. B. 3. a].

h. Man versetzt in einer Platinschale mit etwa ½ C.C. reiner concentrirter Schwefelsäure und verfährt nach §. [77. 1]. Der neutrale Rückstand enthält die schwefelsauren Salze des Natrons, Kalks und der Magnesia; zieht man davon die sich aus g. ergebenden Mengen der beiden letzteren ab, so findet man die des schwefelsauren Natrons.

i. Man bestimmt in einer neu abgewogenen Menge des Salzes das Wasser nach §. [18. a. α.] (letzter Satz).

k. Sollen Brom, oder sollen andere Substanzen, die nur in höchst geringen Spuren im Kochsalz vorkommen, bestimmt werden, so verfährt man nach den bei den Mineralwasseranalysen angegebenen Methoden.