Ludwig XVI., dessen redlicher Wille bei dem Mangel an Tatkraft den herannahenden Sturm der Revolution nicht mehr durch schwache Reformversuche zu beschwichtigen vermag. Wiederherstellung der Parlamente 1774. Ludwig XVI., Enkel seines Vorgängers, persönlich ehrbar und sittenrein. Seine Gemahlin Marie Antoinette, Tochter Maria Theresias von Österreich, anfangs beim Volke nicht unbeliebt, wird bald Gegenstand der gehässigsten Verleumdungen, namentlich infolge des anstößigen Halsbandprozesses (Kardinal Rohan, Gräfin Lamotte). Frankreichs Teilnahme am Nordamerikanischen Freiheitskriege (S. 301) verschärft den alten Gegensatz gegen England.

Die französische Literatur im 18. (philosophischen) Jahrhundert ist ein getreues Abbild der Sitten des französischen Hofes und Volkes: Lesage († 1747), Montesquieu († 1755), Voltaire (1694–1778), Rousseau (1712–1778), B. de St-Pierre († 1814), A. Bertin († 1790), Beaumarchais († 1799). Als Maler verdienen Erwähnung: Watteau (Hauptmeister des Rokoko, † 1721), Boucher († 1770), Fragonard († 1806).

C. Vom Beginn der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. (1789–1815.)

§ 1. Die Revolution in Frankreich.

Ursachen: 1. Der auf Vernichtung oder Umbildung des Bestehenden gerichtete Geist des 18. Jahrhunderts. Angriffe französischer Schriftsteller auf Staat und Kirche. Montesquieu (Esprit des lois 1748) und Rousseau (Contrat social 1762) bekämpfen das unbeschränkte Königtum und stellen neue Staatslehren auf. Voltaire (Henriade 1723, Prozeß des Jean Calas 1762) bekämpft die religiöse Unduldsamkeit und das Christentum überhaupt; die Enzyklopädie, ein philosophisches Wörterbuch, 1751–1780 herausgegeben von Diderot und d’Alembert, verbreitet die Lehren der Aufklärung und Freigeisterei.

2. Die großen Mißbräuche im französischen Staatswesen, verschuldet durch die willkürliche und entartete Regierung, während in allen übrigen europäischen Staaten Verbesserungen durchgeführt werden. Seit 1614 die altherkömmlichen Reichsstände (États-généraux) nicht mehr einberufen (s. S. 238). Verfügung über die Freiheit der Untertanen durch willkürliche Verhaftsbefehle (lettres de cachet, Bastille), über ihr Vermögen durch willkürliche Besteuerung. Gegen den Anspruch des Pariser Parlaments, die Eintragung der Steueredikte verweigern zu können, wendet der Hof königliche Thronsitzungen (lits de justice) und Verweisung der Parlamentsmitglieder an. Käuflichkeit der Offizierstellen im Heere, der Sitze in den Parlamenten, der höheren Ämter, aber meist nur für den Adel. Die bevorrechtigten Stände (Adel und Geistlichkeit) sind bei den direkten Abgaben sehr begünstigt, obgleich keineswegs ganz frei von denselben; die Bauern durch Frondienste gedrückt, die Entwickelung von Handel und Gewerbe durch Zunftzwang gehemmt.

Veranlassung: Die ungeheure Staatsschuld. Entstanden durch die Kriege Ludwigs XIV., seine kostspieligen Bauten und seine verschwenderische Hofhaltung, wächst der jährliche Fehlbetrag durch die Verschwendung Ludwigs XV. und die Kosten des nordamerikanischen Krieges unter Ludwig XVI. bis fast auf die Hälfte der jährlichen Einnahme.

Turgots Maßregeln zur Verbesserung der Verwaltung (Aufhebung der Binnenzölle, Abschaffung der Wegefronden und der Zünfte) werden mit seiner Entlassung 1776 aufgegeben. Necker (bis 1781) sucht durch Anleihen und Sparsamkeit zu helfen, Calonne (1783–1787) wirtschaftet sorgloser und beruft zuletzt eine Notabelnversammlung, die keine durchgreifenden Beschlüsse zu fassen wagt. Necker, 1788 wieder berufen, veranlaßt die

1789. 5. Mai.

Berufung der Reichsstände nach Versailles, mit einer doppelten Vertretung des Bürgerstandes (tiers état): Geistlichkeit 300, Adel 300, Bürger 600. Streit über die Art der Beratung und Abstimmung, ob nach Ständen oder nach Köpfen. Bei der Prüfung der Vollmachten verlangen Geistlichkeit und Adel eine getrennte, der Bürgerstand eine gemeinschaftliche Prüfung. Auf Sieyès’ Vorschlag erklären sich die Abgeordneten des Bürgerstandes als Nationalversammlung (Assemblée nationale) und laden die beiden anderen Stände zum Beitritt ein.