Schiffahrtsabgabengesetz. Privatbeamten-Versicherungsgesetz.

1912. 1. Jan.

Die Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 tritt in Kraft.

§ 10. Österreich-Ungarn.

1867.

Nach dem unglücklichen Kriege mit Preußen und Italien von 1866 (S. 375 ff.) gelingt es dem Reichskanzler Graf Beust (1853–1866 Ministerpräsident in Sachsen), den Verfassungsstreit in Österreich (S. 357 f., 371) durch den Ausgleich mit Ungarn auf der Grundlage des Dualismus beizulegen. Ungarn, mit Siebenbürgen und Kroatien wieder vereinigt (S. 371), erhält einen besonderen Reichstag (in Pest) und ein eigenes Ministerium. Die ungarische Verfassung wird wiederhergestellt. Kaiser Franz Joseph am 8. Juni in Pest als König von Ungarn gekrönt. Die cisleithanischen Länder (nebst Galizien) im Reichsrat (in Wien) vertreten. Zur Beschlußfassung über die gemeinsamen Angelegenheiten (Heerwesen, Finanzen, auswärtige Politik) treten jährliche Abgesandte (Delegationen) aus beiden Reichstagen zusammen. Von den gemeinsamen Ausgaben, soweit sie nicht aus dem Ertrag der Zölle bestritten werden, trägt Österreich zunächst 70%, Ungarn 30%. Ministerpräsident in Österreich Graf Beust (bis 1871), in Ungarn Graf Andrassy (bis 1879).

Der Doppelstaat wird in seiner inneren Entwickelung vielfach gehemmt durch die widerstrebenden Interessen und durch Nationalhaß der Tschechen, Polen und Magyaren gegen die Deutschen. Bemühungen der Tschechen um die Selbständigkeit der böhmischen (Wenzels-) Krone und die Wiederherstellung des sog. Böhmischen Staatsrechts. 1874 Kirchengesetze an Stelle des Konkordats von 1855.

1878.

Besetzung der bis dahin türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina (S. 401) zum Teil nach blutigem Widerstande.

1879.