Die Verluste in der Schlacht bestehen mehr in Toten und Verwundeten, die nach der Schlacht mehr in verlorenem Geschütz und Gefangenen. Die ersteren teilt der Sieger mehr oder weniger mit dem Besiegten; die letzteren nicht, und deshalb finden sie sich gewöhnlich nur auf der einen Seite des Kampfes oder wenigstens dort in bedeutender Überzahl.

Geschütze und Gefangene sind darum jederzeit als die wahren Trophäen des Sieges betrachtet worden und zugleich als sein Maßstab, weil sich an ihnen sein Umfang unzweifelhaft kundtut.


Daß sich die in dem Gefecht und seinen ersten Folgen zugrundegerichteten moralischen Kräfte nach und nach wiederherstellen und oft keine Spur ihrer Zerstörung lassen, ist zumeist der Fall bei kleinen Abteilungen des Ganzen, seltener bei großen.


Wir dürfen das verlorene Gleichgewicht der moralischen Kräfte nicht darum gering achten, weil es keinen absoluten Wert hat und nicht unfehlbar in der endlichen Summe der Erfolge erscheint. Es kann von einem so überwiegenden Gewicht werden, daß es mit unwiderstehlicher Gewalt alles niederwirft.


Über den Verlust an Toten und Verwundeten sind die gegenseitigen Berichte nie genau, selten wahrhaft und in den meisten Fällen voll absichtlicher Entstellung. Selbst die Zahl der Trophäen wird selten ganz zuverlässig gegeben, und wo sie nicht sehr bedeutend ist, kann auch sie noch Zweifel an dem Siege übriglassen. Vom Verlust an moralischen Kräften läßt sich außer den Trophäen gar kein gültiges Maß angeben. Es bleibt also in vielen Fällen das Aufgeben des Kampfes als der einzige wahre Beweis des Sieges allein übrig. Es ist mithin als Bekenntnis der Schuld, als das Senken des Paniers zu betrachten, durch das dem Gegner Recht und Überlegenheit in diesem einzelnen Falle eingeräumt wird, und diese Seite der Demütigung und Scham, die von allen übrigen moralischen Folgen des umschlagenden Gleichgewichts noch zu unterscheiden bleibt, ist ein wesentliches Stück des Sieges. Dieser Teil allein ist es, der auf die öffentliche Meinung außerhalb des Heeres wirkt, auf Volk und Regierung in beiden kriegführenden Staaten und in allen beteiligten anderen.