VII. Brittisch-Amerikanische Land-Compagnie.


Kron-Ländereien, die seit 1828 bis 1833 verkauft worden sind.

Unter-Canada.

Jahr.Betrag des
verkauften
Bodens nach
Aeckern.
Durchschnitts
Preis für
den Acker
Betrag des
eingegangenen
Kaufgeldes
im ersten
Jahre.
Betrag des Kaufgeldes,
welches den Käufern
vom Militairstande
erlassen worden
ist im ersten
Jahre
Betrag des
eingegangenen
Erbzinses,
zu fünf pCt.
vom Kaufgelde,
im ersten Jahre.
Gesammt-Betrag
des Kaufgeldes.
S.D.Pfd. Sterl.S.D.Pfd.Sterl.S.D.Pfd.Sterl.S.D.Pfd. Sterl.S.D.
182820,0114111,2551410 391265,04499
182931,366423/4466211 3071107,469177
183028,077583/4273105 322367,461135
183151,357613/4816198 48414712,44286
183224,074691/41,013111 555106 119276,139610
183342,570421,9751011 1,936937,54915

Die Bedingungen, unter welchen die Ländereien verkauft wurden, waren, daß bei Käufen mit terminlicher Abzahlung, letztere in drei Jahren vollendet sein mußte; dagegen bei Käufen mit Entrichtung von Erbzins zu 5 Procent, das Capital nach Belieben gezahlt werden konnte. N. B. Verkäufe mit Erbzins haben im Jahr 1832 aufgehört.


Verkauf von Kron-Ländereien seit 1828 bis 1833.

Ober-Canada.