Das ist verständlich, aber es zeigt auch, woran es noch viel mehr als an gesetzgeberischen Bestimmungen fehlt: An dem Bewußtsein, an der Ahnung wenigstens, was man selbst und was der sogenannte Verbrecher ist. Der Verbrecher und ich sind nichts wesentlich Getrenntes, wir stehen im engsten menschlichen Zusammenhang; er kann uns nichts tun, was er nicht auch sich selber täte, und wir können ihm nichts tun, was wir nicht auch uns selber täten. Er ist nicht anders von uns verschieden, als unser Arm, unser Bein, unser Auge. Nun heißt es zwar: So dich deine Hand ärgert, so haue sie ab. Aber wenn ich die Hand abhaue, so füge ich mir damit einen Schmerz zu, den ich mein Leben lang nicht vergessen werde, und sollte ich ihn doch vergessen, so bleibt immer noch ihr Fehlen etwas, was sich nicht vergessen läßt.

Anders, wenn sich eine Gesellschaft einen Verbrecher vom Leibe schafft. Dann schafft sie sich ihn eben vom Leibe und damit punktum. Es fehlt der entsprechende Schmerz auf ihrer Seite, der Stachel, den sie nicht wieder los wird.


Die Bestimmung des Menschen ist nicht nur, daß er als ruhiger Bürger seinem Tagewerk nachgehe, sie ist noch etwas darüber: daß er sich mehr und mehr verinnerliche, 154sich, und soviel an ihm liegt, seine Umwelt mehr und mehr verchristliche.

Alle, die beispielsweise für die Todesstrafe stimmen, wollen nicht die Gewissensnot, in die sie die Schreckenstat eines Bruders bringen und die dann Frucht über Frucht aus ihm zeitigen müßte, sondern sie wollen ihre Ruhe, ihre Behaglichkeit, ihr ungestörtes Weiterwirtschaftenkönnen im einmal Überkommenen. Wie gesagt, es kann ihnen nicht verdacht werden, wenn sie einer gewissen Sicherheit genießen wollen, aber sie müßten dafür, daß sie mit der einen Hand nehmen, nämlich Freiheit oder gar Leben vom Mitmenschen, mit der andern Hand geben: nämlich doppelte, dreifache Liebe.

Sie müßten nicht nur den andern sich, sondern sich zugleich dem andern opfern, sich, das heißt ihren Eigennutz, ihren Hochmut, ihre Gleichgültigkeit, ihre Trägheit. Aber dem wird ausgewichen und darum ist in unseren Strafen so viel — Rache; was man auch von Erziehungs- und Abschreckungstheorien redet. Erziehen soll man zuerst sich selbst und dann erst den, der mitten im Schoße von uns Tugendhaften als Lasterhafter emporblühen konnte. Wahrlich, es kann mit der allgemeinen Tugend nicht soweit her sein, wenn der Räuber und Mörder so üppig gedeiht, wahrlich, es ist nicht gut, wenn solch ein Unkrautboden wie unsere Gesellschaft auch noch nach Schutz und besonderer Fürsorge verlangt. Sie möge erst die sieben Todsünden in sich bekämpfen und im Verbrechertum zunächst vor allem das vergrößerte Spiegelbild ihrer selbst sehen, den immerwährenden Vorwurf ihrer selbst. Sie möge im Verbrechertum zunächst erst einmal 155ihr — Schuld-Konto erblicken. Wenn sie aber meint, daß, sagen wir, der Bauer Adam in Vaduz unmöglich Schuld haben könne, wenn in den Südstaaten ein Neger sich an einer Weißen vergreift, so ist zu erwidern, daß weder der Bauer noch der Neger für sich nur als Bauer und Neger verbindlich sind, daß sie vielmehr vom Anfang bis zur Vollendung unserer Welt als schöpferische Faktoren rechnen, die nach der einen Seite unendliches Schulden-Karma abzutragen, nach der andern Seite die Geisterreiche der Zukunft mit aufzurichten haben, wozu sie nicht nur als Bauer und Neger, sondern in hinreichenden menschlichen Manifestationen ab aeterno in aeternum wiederkehren.

1912

Daß Güte (z.B.) nicht Schwäche sein könne, behauptet niemand, daß sie es sei, nur ein Tor.


Wer ‚für Güte Dank‘ erwartet, macht sich schon allein dadurch, daß er sich selbst als ‚gütig‘ empfindet, der feinsten Berechtigung Dank zu ernten verlustig, indem er sich im Gefühl und Bewußtsein seiner Güte als ein besonderer Wohltäter andrer vorkommt, sich also über sie erhebt und überhebt. Eine solche Erwartung, so natürlich und allgemein sie sein mag, verdient nicht nur keinen Dank, sondern gerade das, womit ihr gewöhnlich vergolten wird: eine gewisse Gleichgültigkeit, ja beinahe einen gewissen (zurückschlagenden) Hochmut. Wer Gutes tun und dabei nicht in die Brüche geraten will, muß es soweit bringen, daß er sich nie anders denn als einen Diener des 156andern empfindet, dem eine glücklichere Fügung gestattet — Schuld abzutragen. Er muß, fern davon, von dem andern Dank zu erwarten, vielmehr das Gefühl der Dankbarkeit gegen diesen andern entwickeln, weil er ihm Gelegenheit gibt, ihm zu helfen, gleichviel, wie solche Hilfe nachträglich ‚gelohnt‘ wird. Dies mag für uns freilich mehr oder minder immer ein Ideal bleiben; die erste Stufe ist jedenfalls, dem Satze von der Dank verdienenden Güte in uns und außer uns zu Leibe zu gehen.