So leben die Frauen, von ihrer Keuschheit umhegt, nicht verderbt von den Lockungen des Schauspiels noch von den Reizungen der Gelage; und von geheimen Briefschaften weiß weder Mann noch Weib. Höchst selten kommt es in dem so zahlreichen Volk zu Ehebruch; und dann folgt die Strafe unmittelbar und ist dem Mann überlassen. Mit abgeschnittenem Haar, entblößt, vor den Augen der Verwandten jagt er das Weib aus dem Hause und peitscht sie mit Ruten durchs ganze Dorf. Und für preisgegebene Keuschheit gibt es keine Verzeihung: nicht Schönheit, nicht Jugend, nicht reiche Habe könnte ihr einen Mann gewinnen. Denn dort lacht niemand über das Laster, und Verführen und Sichverführenlassen heißt nicht „der Geist der Zeit“. Besser steht es gewiß noch um Völkerschaften, bei denen nur Jungfrauen heiraten und mit der Hoffnung und dem Gelübde der Ehefrau einmal für immer abschließen. So erhalten sie einen Mann, wie sie einen Leib und ein Leben erhalten haben, auf daß sich kein Gedanke darüber hinaus, kein Begehren [pg 17]weiter verirre, daß sie gleichsam nicht den Ehegemahl, sondern die Ehe selber lieben.

Die Zahl der Kinder zu beschränken oder ein nachgeborenes zu töten, gilt als verruchte Tat; mehr vermögen dort gute Sitten als anderswo gute Gesetze.

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In jedem Hause wächst, nackt und ungepflegt, die Jugend zu dieser Größe, zu diesem Wuchs heran, über den wir staunen. Jedem Kind gibt die eigene Mutter die Brust, und es wird nicht Mägden und Ammen überlassen. Freie scheidet von Unfreien keinerlei feinere Erziehung: die einen wie die anderen treiben sich mit den Tieren auf dem Boden herum, bis das Alter die Freigeborenen scheidet und ihr Adel sie kenntlich macht. Spät erfahren junge Männer die Lust; daher ihre unerschöpfte Kraft. Auch die Mädchen werden nicht gedrängt; in gleicher Jugend, von ähnlicher Gestalt, ebenbürtig an Kraft und Gesundheit, geben sie sich dem Gemahl, und von der Stärke der Eltern zeugen die Kinder.

Schwestersöhne sind dem Oheim nicht minder wert als dem Vater. Etliche halten dieses Blutsverhältnis noch für heiliger und enger und fordern, wenn sie Geiseln nehmen, besonders solche Kinder, als hätten sie damit das Gewissen stärker und die Familie in weiterem Kreise verpflichtet. Erben aber und Nachfolger sind jedem die eigenen Kinder, und es gibt kein Testament. Fehlt es an Kindern, so folgen im nächsten Glied die Brüder, Väter- und Mütterbrüder. Je mehr Blutsverwandte, je weiter die Verschwägerung, desto freundlicher das Leben im Alter; Kinderlosigkeit hat keine Lockungen.

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Der Erbe muß auch die Fehden des Vaters oder eines Blutsverwandten übernehmen, gleichwie die Freundschaften. Aber sie dauern nicht unversöhnlich fort: sühnt man doch selbst den Totschlag durch eine bestimmte Anzahl von Groß- und Kleinvieh, und das ganze Haus nimmt die Genugtuung an; das kommt dem Gemeinwesen zugute, denn bei solcher Ungebundenheit sind Einzelfehden besonders gefährlich.

Für Gelage und Bewirtungen zeigt kein anderes Volk so hemmungslose Neigung. Irgendeinen Menschen, wer es auch sei, vom Hause zu weisen, gilt als Frevel; je nach Vermögen rüstet jeder dem Fremden das Mahl. Wenn das Seine verzehrt ist, weist der Gastgeber den Weg zu einem anderen Gastfreund und gibt dahin das Geleit. So treten sie ungeladen ins nächste Haus. Da liegt nichts dran; mit gleicher Freundlichkeit werden sie aufgenommen. Bekannt oder unbekannt: im Gastrecht unterscheidet man nicht. Beim Abschied gehört es sich, dem Gaste zu bewilligen, was er sich etwa ausbittet, und eine Gegenbitte wird ebenso unbefangen gestellt. Die Geschenke machen ihnen Freude; aber was sie geben, rechnen sie nicht an, und was sie empfangen, schafft keine Verpflichtung. Wohlwollen nur kettet Gastfreund an Gastfreund.