München bei Georg Müller
Übersetzt von Heinrich Steinitzer
Copyright 1925 by Georg Müller Verlag
A.-G., München / Printed in Germany
Text
Es war 1664, um den Anfang des September, als ich gesprächsweise von meinen Nachbarn hörte, daß die Pest in Holland von neuem ausgebrochen wäre. Sie war dort im vorhergehenden Jahre sehr heftig aufgetreten, besonders in Amsterdam und Rotterdam, wohin sie nach einigen aus Italien, nach andern aus der Levante mit Waren, die die türkische Flotte heimgebracht hatte, eingeschleppt worden war. Noch andere behaupteten, sie wäre von Kandia oder Zypern gekommen. Nun, woher sie kam, wollte wenig bedeuten, aber darin, daß sie wieder nach Holland gekommen war, stimmten alle überein.
Damals gab es bei uns noch keine gedruckten Zeitungen, um Gerüchte und Neuigkeiten zu verbreiten, die dann durch die Phantasie der Leute weiter ausgeschmückt wurden, wie es nach meiner Erfahrung seither der Brauch geworden ist. Neuigkeiten erfuhr man durch die auswärtigen Korrespondenzen der Kaufleute; sie verbreiteten sich dann auf mündlichem Wege weiter, aber natürlich nicht gleich über das ganze Land, wie es jetzt der Fall ist. Trotzdem scheint die Regierung ganz genau unterrichtet gewesen zu sein. Sie hielt mehrere Sitzungen ab, um über die Mittel zu beraten, das Herüberkommen der Seuche zu verhindern, aber dies alles wurde ganz heimlich betrieben. Daher geriet das Gerücht allmählich wieder in Vergessenheit, und die Leute hielten dafür, daß es sie eigentlich nicht viel anging und hoffentlich gar nicht wahr wäre. Bis gegen Ende November oder Anfang Dezember zwei Männer, angeblich Franzosen, in Longacre oder am obern Ende der Drurylane-Straße an der Pest starben. Die Leute, bei denen sie gewohnt hatten, versuchten es soweit als möglich zu verheimlichen, da aber durch das Geschwätz der Nachbarschaft doch etwas herumgekommen war, erfuhren auch die Staatssekretäre davon. Sie ließen es sich angelegen sein, Nachforschungen anzustellen, und schickten, um die genaue Wahrheit zu erfahren, zwei Ärzte und einen Wundarzt in das betreffende Haus zur Untersuchung. Da durch diese überzeugende Merkmale der Krankheit bei beiden Leichen festgestellt wurden, gaben die Ärzte ihr Urteil öffentlich ab, daß sie an der Pest gestorben waren. Dies ging an den Kirchspielschreiber weiter, der es dem Magistrat behändigte. In dem wöchentlichen Sterblichkeitsregister wurde es dann in der üblichen Weise abgedruckt:
Pest: 2. Verseuchte Kirchspiele: 1.