Holstein.
79.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 12. Juni 1915.
Ankunft in Pera, den 13. Juni 1915.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Von dem hier weilenden Katholikos von Sis wird die Seelenzahl der bisher verbannten Armenier auf über 30000 angegeben. Zeitun und Umgegend, ferner Alabasch, Albistan, Dörtjol, Hassan-Beyli sind vollständig geräumt. Es sind nicht nur die Familien, die „nicht ganz einwandfrei“ schienen, verbannt worden, sondern die ganze Bevölkerung, sogar die Familien der im Heeresdienst stehenden Soldaten. Könnte nicht wenigstens für diese eine Ausnahme gemacht werden? Der Transport von Frauen und Kindern auf das Land wird fortgesetzt. Selbst in kleinen Provinzorten wie Bab, Membidj, Idlib läßt man sie nicht bleiben, sondern zerstreut sie zu 3–4 Familien auf die muhammedanischen Dörfer, wo sie, von aller Hilfe abgeschnitten, zugrunde gehen müssen.
Damit geht die Regierung weit über den Zweck notwendiger Vorbeugungsmaßregeln hinaus. Bedenkt sie nicht, daß beim Friedensschluß, ehe ihr die hauptsächlich von Armeniern bewohnte, augenblicklich verlorene Provinz Wan wieder zugesprochen wird, möglicherweise in Betracht gezogen werden wird, wie sie in Cilicien, statt sich auf notwendige Vorbeugungsmaßregeln zu beschränken, einen wichtigen Teil der Bevölkerung vernichtet hat?
Rößler.
80.