Bis gegen Ende Juni konnte es immer noch den Anschein haben, als ob die Maßregel sich auf die strategisch bedrohten Grenzgebiete (Cilicien, Erzerum) beschränken würde. Ende Juni läßt die Regierung den Schleier fallen. A tempo setzen in allen ostanatolischen Wilajets, auch in den mittleren Provinzen (die Hunderte von Kilometern vom Kriegsschauplatz abliegen), Massendeportationen ein, die ausnahmslos mit Konfiskation aller Habe, Abschlachtungen der männlichen Bevölkerung und Raub von jungen Frauen und Töchtern verbunden sind. Jetzt bestand kein Zweifel mehr, daß es sich nicht um militärische Maßnahmen zur Sicherung des Reiches, sondern um eine planmäßige Vernichtung des armenischen Volkes handelte. Es folgen Schlag auf Schlag:
- 14. Juni bis 15. Juli Deportation der Armenier von Erzerum.
- 24. Juni Deportation der Armenier von Schabin-Karahissar.
- 25. „ „ „ „ „ Siwas.
- 26. „ „ „ „ „ Mamuret ul Asis (Kharput).
- 26. „ „ „ „ „ Trapezunt.
- 26. „ „ „ „ „ Erzerum.
- 27. „ „ „ „ „ Samsun.
- 1. Juli Massaker von Nisibin-Tell Ermen (Armenier u. Syrer).
- 1. „ „ „ Bitlis.