Zu Beginn des Juni wurde aus Erzerum die erste Gruppe der armenischen Notabeln ausgewiesen mit einer Frist von 14 Tagen. Zirka 500 Personen verließen am 16. Juni Erzerum und zogen durch das Gebirge über Kharput nach Urfa. Von diesen sind laut Mitteilung der Regierung unterwegs 14 Personen ermordet worden, nach mir zugegangenen privaten Informationen fast alle Männer. Die zweite Gruppe, ca. 3000 Personen, verließ am 19. und 20. Erzerum. Bei Baiburt wurde ein Teil von ihnen, besonders Männer, abgetrennt, über deren Verbleib ich nichts ermitteln konnte. Sie dürften wahrscheinlich ermordet worden sein. Die übrigen gelangten unbelästigt nach Erzindjan, wo sie bis zur Sicherung der Wege verblieben. Die dritte Gruppe Ausgewiesener, zirka noch 300 Familien, verließen am 26. Juni Erzerum. Sie gelangten in guter Ordnung und unbelästigt bis nach Erzindjan. Die vierte Gruppe, hauptsächlich aus Handwerkerfamilien bestehend, die zuerst von der Regierung Aufenthaltsscheine erhalten hatten, welche ihnen später auf Befehl des Armee-Oberkommandos entzogen wurden, kamen gleichfalls gut über Baiburt nach Erzindjan. Es waren somit bis zum 15. Juli fast alle Armenier aus Erzerum ausgewiesen worden. Die wenigen dort noch verbliebenen hatten auf Grund besonderer Verhältnisse, wie Unabkömmlichkeit, Krankheit u. dgl. spezielle Aufenthaltsscheine von der Regierung erhalten. Während meiner und des Walis Abwesenheit von Erzerum wurden ihnen diese Aufenthaltsscheine auf Befehl des Armee-Oberkommandierenden plötzlich entzogen. Sie mußten Erzerum in kürzester Zeit verlassen, und viele von ihnen konnten sich nicht einmal mit dem Notwendigsten für die Reise versehen. Diese letzte Gruppe ist bei Aschkalé und Baiburt teilweise ausgeplündert worden. Zu derselben gehörten auch die armenischen Ärzte und Apotheker, von denen ein Teil, angeblich auf kriegsgerichtliches Urteil, bei Baiburt erschossen wurde. Die zweite, dritte und vierte Gruppe sind, wie schon erwähnt, mit einigen Ausnahmen gut in Erzindjan angekommen und bleiben dort bis Anfang August im Zeltlager. Bei meiner Anwesenheit in Erzindjan habe ich mich persönlich davon überzeugt, daß es ihnen nach Maßgabe der Umstände gut ging. Anfang August wurden sie nach Urfa weiter geschickt und sollen die berüchtigte Schlucht von Kemach gut passiert haben. Wie viele von ihnen lebend und gesund an ihrem Bestimmungsort anlangen werden, lasse ich dahingestellt.
Was die aus den benachbarten Wilajets vertriebenen Armenier anbelangt, so soll die Anzahl der Umgekommenen dort eine weit größere sein. So haben z. B. in der Ebene von Khinis große Armeniermassaker stattgefunden und sollen im Wilajet Trapezunt fast alle Männer umgebracht worden sein. Tatsächlich habe ich bei meiner Anwesenheit in Erzindjan bei den dort durchziehenden Armeniern aus dem Wilajet Trapezunt gar keine Männer bemerkt. Auch die Form der Ausweisung war eine weit schroffere; so wurde z. B. in Trapezunt den Armeniern nur einige Stunden Zeit gegeben und ihnen verboten, etwas von ihren Sachen zu verkaufen. Auch erhielten sie keinerlei Transportmittel von der Regierung, so daß die meisten zu Fuß gehen mußten. In ähnlich schroffer Form wurde gegen die Armenier in Siwas vorgegangen.
Was nun meine Haltung bei der ganzen Frage anbetrifft, so habe ich mich von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen:
Es war mir bekannt, daß wir ein Recht zum Eintreten für die von der Ausweisung betroffenen, unschuldigen Armenier nicht besitzen, auch sonst keinerlei Schutzrecht über sie ausüben.
Meine Verwendung für die Armenier, welche sich der Regierung gegenüber nichts zuschulden hatten kommen lassen, mußte sich darauf beschränken, daß ich für Schutz ihres Lebens und Eigentums gegen Vergewaltigungen und dafür eintrat, daß die durch die militärische Notwendigkeit begründete Aussiedelung in möglichst humaner Weise vor sich gehe. In diesem Sinne bin ich auch bei Beginn der Aussiedelung sowohl bei der Zivilverwaltung als auch beim Armee-Oberkommando vorstellig geworden. Nach Bekanntwerden der ersten großen Massaker bei Kemach, Khinis Terdjan habe ich gemäß der mir auf meinen diesbezüglichen Bericht an Euere Exzellenz erteilten Instruktion dem Wali in sehr eindringlicher Form Vorstellungen gemacht. Ich habe dabei betont, daß solche schmachvollen Vorgänge geeignet sind, das Ansehen der Türkei im neutralen Auslande und bei ihren Freunden zu schädigen. Weiterhin betonte ich, daß solche Vorgänge leicht Grund zu erneuter fremder Einmischung in die armenischen Angelegenheiten geben und die Stellung der Türkei bei künftigen Friedensverhandlungen unnütz erschweren könnten. Außerdem wies ich noch eindringlich darauf hin, in welch unangenehme Lage unsere Regierung durch diese Vorfälle versetzt wird, und daß wir darum energisch darauf dringen müssen, daß eine Wiederholung derselben durch die verantwortlichen Regierungsorgane auf jeden Fall vermieden wird. Der Wali gab ohne weiteres zu, daß meine Ausführung berechtigt sei, wies aber seinerseits darauf hin, daß die Verantwortung nicht ihn, sondern das Armee-Oberkommando[79] treffe, unter dessen Befehl er stehe. Dasselbe habe trotz der ihm bekannten Unsicherheit der Wege die Aussiedelung der Armenier befohlen, ohne genügenden Schutz für dieselben zu gewähren. Im übrigen versprach der Wali sein möglichstes zu tun zur Verhinderung von Wiederholungen. Tatsächlich ist er auch bemüht gewesen, für den Schutz der Vertriebenen, soweit ihm das bei den entgegengesetzten Absichten des Komitees und anderer maßgebender Persönlichkeiten möglich war, zu sorgen. Um dem Widerstand, den er bei seinen diesbezüglichen Bestrebungen beim Armee-Oberkommando sowohl wie beim Komitee fand, zu begegnen, reichten aber weder sein Einfluß noch seine Energie aus. Im allgemeinen sind die Bewohner Erzerums jedoch bei ihrer Aussiedelung weit besser behandelt worden als die anderer Städte. Dem Entgegenkommen des Wali und meinen Bemühungen zufolge wurden ihnen folgende Erleichterungen gewährt:
1. Die meisten erhielten eine Frist von 14 Tagen zu Reisevorbereitungen.
2. Es wurde ihnen gestattet, ihre Sachen mitzunehmen oder zu verkaufen.
3. Ein Teil der Kaufleute und Notabeln hatte die Möglichkeit, ihre Waren, Sachen und Kostbarkeiten der Ottomanbank zur Aufbewahrung in der armenischen Kirche zu geben.
4. Die Regierung stellte vielen mittellosen Familien Ochsenkarren unentgeltlich zur Verfügung.
5. Diejenigen Männer, deren Familien ohne weiteren männlichen Schutz waren, wurden aus den Arbeiterbataillonen entlassen und durften ihre Familie begleiten.