Notiz.

Berlin, 1. Oktober 1915.

Dem türkischen Botschaftsrat wurden heute eindringlich alle Argumente vor Augen geführt, die für schonende Behandlung der armenischen Bevölkerung in der Türkei sprechen. Durch Verfolgung und Vernichtung des armenischen Elementes, das einer der Hauptträger von Handel und Gewerbe in der Türkei sei, würde die Türkei selbst wirtschaftlich aufs schwerste geschädigt. Die Nachrichten über die Armenierverfolgungen erregten nicht nur im feindlichen, sondern auch im neutralen Auslande großes Aufsehen und seien für das Ansehen der türkischen Regierung abträglich. In Deutschland selbst beginne in philantropischen Kreisen lebhafte Beunruhigung sich bemerkbar zu machen.

Edhem Bey versprach, mit dem Botschafter zu sprechen und auch nach Konstantinopel zu berichten. Er gab zu, daß es zu Ausschreitungen gekommen sei, wenn auch die im Auslande verbreiteten Nachrichten stark übertrieben seien. Bis zum Frühjahr dieses Jahres habe ein durchaus gutes Verhältnis zwischen Armeniern und Türken bestanden, was um so erklärlicher sei, als ja die Armenier während der Revolutionszeit mit dem Komitee sympathisiert hätten und gemeinsam mit ihm gegen das alte Regime vorgegangen seien. Der Umschwung sei erst im April eingetreten, als es während des türkischen Vormarsches nach Aserbeidschan zu einer Armenierrevolte im Rücken des türkischen Heeres gekommen sei, bei der nicht weniger als 180000 Muhammedaner umgebracht worden seien[91]. Es sei nicht verwunderlich, daß die Muhammedaner hierfür Rache genommen hätten. Der Abtransport der Armenier ins Innere sei aus militärischen Gründen und im Interesse der Selbsterhaltung der Türkei notwendig gewesen. Wenn es dabei zu Übergriffen gekommen sei, so würden diese von der Zentralregierung durchaus gemißbilligt. Bei den großen räumlichen Entfernungen und den primitiven Verhältnissen des Reichs sei die Zentralregierung leider nicht immer in der Lage, Ungeschicklichkeiten und Nachlässigkeiten unterer Behörden zu verhindern.

Rosenberg.

179.

Kaiserlich
Deutsche Botschaft.

Pera, den 5. Oktober 1915.

Der Dr. med. Roupen Tschilinguirian, eine in den hiesigen armenischen Kreisen bekannte Persönlichkeit, wurde mit vielen anderen Armeniern am 24. April d. J. verhaftet, um nach Anatolien verbannt zu werden. Ursprünglich sollte er nach Ajasch bei Angora verschickt werden, wo die schwerer belasteten Persönlichkeiten untergebracht und zum Teil in Polizeihaft gehalten wurden. Auf diesseitige Verwendung wurde er in Tschangri (Kiangri) interniert, wo sich die Verbannten frei bewegen und ihren Berufen nachgehen konnten.

Frau Dr. Tschilinguirian[92] und ihre Mutter, Frau Apell, haben dann Schritte unternommen, um für den Genannten die Erlaubnis zur Rückkehr hierher und zur Übersiedelung nach Deutschland zu erwirken. Die türkischen Behörden lehnten indes beides ab, weil sie — wie aus den Äußerungen der betreffenden Beamten hervorging — den Dr. T. für einen jener „Intellektuellen“ hielten, deren Einfluß auf die Massen sie fürchteten. Wie Frau Apell hier angab, hatte zwar der Polizeipräfekt Bedri Bey geäußert, daß dem Dr. T. unter genügender Garantie für sein Wohlverhalten die Reise nach Deutschland gestattet werden könnte, doch hat Bedri Bey, als er von einem Beamten der Kaiserlichen Botschaft darüber befragt wurde, jede dahingehende Äußerung in Abrede gestellt.