(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 18. Oktober 1915.
Ankunft in Pera, den 19. Oktober 1915.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Seit heute wird bemittelten Armeniern Benutzung Bahn oder eigenes Fuhrwerk behufs Selbstansiedelung gestattet. Wenn unsererseits noch Eindämmung dieses schon rein wirtschaftlich betrachtet unsinnigen Massenmordes beabsichtigt und möglich sein sollte, so käme in Frage: 1. Belassung aller, die noch nicht verschickt sind, vor allem auch der ansässigen Bevölkerung Aleppos (die ebenfalls Verschickungsorder fürchtet), sowie derjenigen Verschickten, die feste Wohnung in Städten gefunden. 2. Sofortige Organisation der Ansiedlung unter Opferung bedeutender Mittel; dabei stärkere Heranziehung der Städte wie Damaskus, Hama, Homs, sowie ihrer Umgebung, eventuell nur vorläufig der leichteren Unterbringung halber. 3. Gestattung Auswanderung.

Nachdem die Pforte selbst kürzlich zahlreiche feindliche Ausländer aus Syrien (Urfa) ausgewiesen, dürften militärische Bedenken unerheblich sein.

Hoffmann.

187.

(Auswärtiges Amt.)

Berlin, den 20. Oktober 1915.