Art. X. — Les ministres de l’evkaf, de l’intérieur, de la justice et des finances sont chargés de l’exécution de la présente loi.

Art. XI. — La présente loi entre en vigueur dès sa promulgation.

Le 13. ejlul 1331
(= 26. September 1915.)

223.

Bericht über Senatsverhandlungen im Oktober und November 1915.

1. Sitzung vom 21. ejlul 1331 (= 4. Oktober 1915); Verhandlungsberichte S. 301.

Ahmed Riza Bey: Tausende und Hunderttausende von Frauen, Kindern und Greisen irren heute elend und ratlos auf den Straßen und in den Bergen Anatoliens umher. Von dem Gerechtigkeitssinn der Regierung erwarte ich, daß diese Leute noch vor Eintritt des Winters entweder in ihre Heimatsorte zurückgebracht oder dort angesiedelt werden, wo sie es wünschen. Falls das hohe Haus sich diesem meinem Wunsche anschließt, bitte ich den Herrn Präsidenten, der Regierung hiervon Mitteilung zu machen. (Rufe: Einverstanden!) Ich überreiche auch einen Gesetzesvorschlag und bitte, ihn in die nächste Tagesordnung aufzunehmen zwecks Überweisung an den Ausschuß für Gesetzesvorschläge.

2. Sitzung vom 28. ejlul 1331 (= 11. Oktober 1915); Verhandlungsberichte S. 305 ff.

Der Gesetzesvorschlag Ahmed Riza Beys gelangt zur Verlesung.

Gesetzesvorschlag.