Die Maßregel der Deportation fiel in die kritischste Phase des Krieges. Die Türkei, auf drei Fronten, an den Dardanellen, im Kaukasus und in Mesopotamien, von drei europäischen Großmächten angegriffen, war während der ersten elf Kriegsmonate auf ihre eigene militärische Kraft angewiesen. Die Zentralmächte waren infolge der Neutralität Bulgariens und Rumäniens außerstande, ihr mit nennenswerten Truppenkontingenten zu Hilfe zu kommen. So seltsam es erscheinen muß, daß den jungtürkischen Machthabern gerade der äußerste Gefahrpunkt ihrer militärischen Lage — während der heißesten Dardanellenkämpfe — als die „günstigste Gelegenheit“ erschien, ihr innerpolitisches nationalistisches Programm durchzuführen und mit ihrer wirtschaftlichen Existenz zugleich ihren moralischen Kredit aufs Spiel zu setzen, so sehr entsprach doch diese Va-banque-Politik dem abenteuerlichen Charakter der jungtürkischen Machthaber.
Gleichwohl erforderte die Bundesgenossenschaft mit den Zentralmächten eine Verhüllung der leitenden Motive und Zielgedanken der jungtürkischen Politik. Ein offenes Bekenntnis zu den asiatischen Methoden, die zum Erbgut des Islams gehören, konnte den verbündeten Mächten gegenüber die Pforte erst wagen, als sie in der Hauptsache ihre Absicht erreicht und durch die Zertrümmerung der armenischen Nation die „Armenische Frage“ hinter dem Rücken der Botschafter „gelöst“ hatte. Vor den europäischen Diplomaten erschien das türkische Mittelalter im Gehrock. „Militärische Notwendigkeiten“ wurden vorgeschützt, um hinter dem Wandschirm der Deportation die Abwürgung der armenischen Nation den Blicken Europas zu entziehen.
Die „militärischen Notwendigkeiten“ wurden mit einer Reihe von amtlich gemeldeten Vorfällen begründet, deren Gewicht nicht ohne weiteres abschätzbar war:
1. Einzelne, nicht völlig aufgeklärte Spionageakte an der cilicischen Küste.
2. Scharmützel mit Deserteuren, die sich einer (schon vor dem Kriege in der Nachbarschaft von Zeitun bestehenden) Räuberbande angeschlossen hatten.
3. Bombenfunde, wirkliche oder angebliche, an vereinzelten Plätzen (Kaisarie, Erzerum).
4. Unterstützung hochverräterischer Pläne durch feindliche Mächte.
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5. Aufstände, vermeintliche oder wirkliche, in verschiedenen Wilajets.
Die Tragweite dieser Vorgänge konnte sehr verschieden beurteilt werden, je nachdem sie als mehr oder weniger beiläufige (selbst in Friedenszeiten nicht ungewohnte) Folgen einer schlechten Verwaltung oder als Symptome einer „weitverbreiteten Verschwörung“ und „allgemein geplanten Volkserhebung“ gedeutet wurden.