Radowitz.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
304.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft.
Pera, den 20. Oktober 1916.
Der türkische Reichsanzeiger (Takvimi-Vakaji) veröffentlicht in seiner Ausgabe vom 1./14. d. M. ein provisorisches Gesetz, durch das den ausgesiedelten Personen in den ihnen angewiesenen Ortschaften zum Zweck ihrer Unterkunft und Niederlassung und um ihnen die Mittel zum Unterhalt zu gewähren, Wohnplätze und Ländereien aus der Kategorie der vakanten Evkaf-und Miriländereien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Ministerien des Innern und der frommen Stiftungen sowie das Justiz- und Finanzministerium sind mit der Ausführung dieses Gesetzes betraut, das vom 22 Elul 1332 (5. Oktober d. J.) datiert und mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft tritt.
Das Gesetz steht in auffälligem Widerspruch mit den hier vorliegenden Berichten über die Behandlung, der die nach Mesopotamien geschafften Armenier in letzter Zeit ausgesetzt sind.
I. V.:
Göppert.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.