Infolgedessen wurden am 8. d. M. eine Anzahl Verhaftungen vorgenommen und den folgenden Tag 300 Armenier ohne Unterschied des Alters und Geschlechts mit der Eisenbahn abgeschoben; weitere Transporte sollen folgen. Die Verschickung wird vom Polizeichef von Smyrna geleitet, dem der Wali freie Hand gelassen hat.
Der zurzeit in Smyrna anwesende Marschall Liman von Sanders hat den Wali darauf aufmerksam gemacht, daß diese Massenverschickung die militärischen Interessen schädige und er daher weitere Verhaftungen und Abschiebungen nicht dulden würde.
Der Marschall schreibt folgendes: „Da derartige Massendeportationen in das militärische Gebiet hinübergreifen — Wehrpflichtige, Gebrauch der Eisenbahnen, Gesundheitsmaßnahmen, Unruhe der Bevölkerung in einer Stadt nahe vor dem Feinde etc. —, so hatte ich den Wali benachrichtigt, daß ohne meine Genehmigung derartige Massenverhaftungen und -deportationen nicht mehr stattfinden dürften. Ich verständigte den Wali, daß ich sie im Wiederholungsfalle mit Waffengewalt verhindern lassen würde.
Daraufhin hat der Wali nachgegeben und mir zugesagt, daß sie unterbleiben würden.
Da er aber angibt, von Konstantinopel aus (Talaat Bey) dazu veranlaßt zu sein, so bin ich nicht sicher, daß nur vielleicht andere Wege gewählt werden.
Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, beläuft sich die Zahl der in Smyrna lebenden Armenier auf 6–7000, darunter die reichsten Leute der Stadt, aber auch einzelne üble Persönlichkeiten.“
Aus der Aufzeichnung des Grafen Spee füge ich folgendes hinzu:
„Die ganze Angelegenheit ist, abgesehen von der rechtlichen Vergewaltigung und den unabsehbaren Folgen für die Opfer, für die deutschen Interessen bzw. das deutsche Ansehen von größter Tragweite.
Die Maßnahmen der Regierung erfolgen in einer Zeit, zu welcher außer dem deutschen Korpskommandeur auch der Oberbefehlshaber, Marschall Liman von Sanders, in Smyrna anwesend war. Das Gerücht geht in der Stadt, daß das planmäßige Vorgehen von den Deutschen vorbereitet sei, damit sie sich der ihrem Handel unbequemen armenischen Konkurrenten auf diese Weise entledigen könnten.
Materiell wird ein direkter Schaden entstehen, da tatsächlich die armenischen Kaufleute deutsche Waren in großem Umfange abgenommen haben, die zum großen Teil noch nicht bezahlt sind. Die von den Armeniern noch zurückgehaltene Ware wird unter Anwendung des neuen Gesetzes über zurückgelassene Habe den üblen türkischen Elementen die Handhabe bieten, sich ohne weiteres in den Besitz dieser Waren gleichzeitig mit den sehr beträchtlichen Vermögen der Armenier zu setzen. Und dies alles unter dem billigen Vorwande, daß die Deutschen es gemacht haben.