Leutnant Walker.
402.
(Kaiserliches
Konsulat Tiflis.)
Telegramm.
Tiflis, den 19. Juni 1918.
An Auswärtiges Amt.
Deutsche Bahnwachen haben unverändert strengen Befehl, nichts Feindseliges gegen die Türken zu unternehmen. Einfahrt der Türken ohne deutsche Genehmigung ist gemäß Artikel 2 unseres Abkommens dadurch verhindert worden, daß die Züge an der Grenze von der deutschen Kommission angehalten werden mit der Drohung, die Eisenbahnstrecke werde zerstört, falls die Türken gewaltsam weiterfahren sollten. Türken haben tatsächlich nachgegeben und haben bis heute noch keinen Transportantrag bei der deutschen Kommission gestellt.
Türkische Truppen haben gestern morgen nördlich Kalageran deutsche Truppen beschossen, die Feuer erwiderten. Türken haben auf der Strecke nach Karakliß 3 Brücken verbrannt, Schanze Tiegenhof, nördlich von Kalageran, und denken vorläufig nicht daran, auf Karakliß zurückzugehen. Truppentransporte wegen vernichteter Brücken nunmehr dort unmöglich.
Türken haben in Batum alle muhammedanischen Nationalisten (türkenfeindliche und zu Georgien neigende) verhaftet. Hiesige Regierung bittet dringend, etwas für diese Leute zu tun, da sonst Abstimmung in Batum voraussichtlich für Türken ausfallen wird.
Schulenburg.