Berlin, den 20. August 1918.

An General v. Kreß, Tiflis.

Ohne die politische Wichtigkeit, die eine Besserung der Lage der Armenier für uns und für die Türkei besitzt, im geringsten zu verkennen, und bei aller menschlichen Teilnahme für ihre Leiden müssen wir uns doch eine gewisse Zurückhaltung mit Rücksicht auf die Türkei auferlegen.

Wir würden selbstverständlich für rein humanitäre Maßnahmen freie Hand haben. In dieser Hinsicht regen hiesige Armenierfreunde an, der Regierung in Eriwan dasselbe Quantum Getreide zu liefern, wie der Georgischen Regierung. Ob es möglich sein würde, das Kriegsernährungsamt zur Hergabe zu bestimmen, ist noch zweifelhaft. Ehe ich einen Versuch in dieser Richtung unternehme, bitte ich Euer Hochwohlgeboren um Äußerung, ob es angängig erscheint, Getreide durch Georgien nach Armenien gelangen zu lassen, obwohl wir den Georgiern selbst nur ein geringeres Quantum geben können als zuerst versprochen.

Hintze.

431.

Kaiserlich Deutsche Delegation
im Kaukasus.

Tiflis, den 21. August 1918.

Urschriftlich dem Auswärtigen Amt, Berlin

gehorsamst vorgelegt.