Abb. 203. Blechkasten für den Funkeninduktor.

Zuerst müssen wir uns einen Blechkasten fertigen, in dem der Funkeninduktor samt der ihn treibenden Akkumulatorenbatterie untergebracht werden kann. Der Blechkasten muß einen Deckel haben, dessen Ränder weit übergreifen und fest anliegen. Ferner muß an ihm vor der Stelle, von der die elektrischen Wellen ausgehen, ein offenes Ansatzrohr A ([Abb. 203]) befestigt sein, das einen quadratischen Querschnitt mit etwa 4 cm Seitenlänge und eine Länge von etwa 5 cm hat. Vorteilhaft ist es, wenn man die Apparate in dem Deckel zusammenstellt und dann den Kasten umgekehrt darüberstülpt. An dem Blechkasten muß auch außerdem noch eine Öffnung sein, durch die man zu der Kontaktvorrichtung für den primären Strom gelangen kann, um die Tätigkeit des Funkeninduktors hervorrufen oder abstellen zu können. Diese Öffnung muß aber durch eine Schiebeklappe gut verschließbar sein.

Der zweite Apparat, der ebenfalls noch in dem Kasten Platz finden muß, ist der Sender oder Radiator, von dem die elektrischen Wellen erzeugt werden. Dieser Radiator wird ähnlich hergestellt wie der auf [Seite 252] beschriebene und in [Abb. 207] dargestellte[10], nur unter Verwendung von etwas kleineren Kugeln (etwa 3 cm Durchmesser). Wie der Radiator so über dem Funkeninduktor anzubringen ist, daß er möglichst wenig Platz in Anspruch nimmt, überlasse ich der Phantasie des Lesers. Nur darauf sei noch hingewiesen, daß die Wände des Kastens überall von den Klemmen des Funkeninduktors genügenden Abstand haben müssen, da die Entladung sonst statt durch den Radiator durch das Blech vor sich geht.

Wir kommen jetzt zur Herstellung des Interferenzrohres. Wer im Bearbeiten von Blech bewandert ist, verfertigt sich diesen Apparat ganz aus dünnem Weißblech; wer sich das jedoch nicht zutraut, macht ihn aus Pappe, die innen und außen vollkommen mit starkem Stanniol überzogen wird. Das Rohr, dessen Schnitt [Abb. 204] zeigt, hat einen quadratischen Querschnitt mit 4 bis 5 cm Seitenlänge. Der Teil B ist, wie schon aus der Abbildung erhellt, so eingerichtet, daß er, ähnlich wie eine Posaune, ausgezogen oder eingeschoben werden kann. Dabei müssen die äußeren Rohrwände sich möglichst genau den inneren anlegen. Zur Verminderung der Reibung öle man die in Betracht kommenden Teile ein. Bei α und β setze man gemäß [Abb. 204] je zwei Spiegel ein, die aus Stanniol mit Unterlage von Pappe angefertigt werden. Sie dienen zur Reflexion der Wellen.

Abb. 204. Interferenzrohr.

Nun wollen wir sehen, wie Rudi die Experimente mit diesen Apparaten ausführte.

Auf einer hinreichend hohen Unterlage stellte Rudi den Blechkasten mit den eingeschlossenen Apparaten derart auf, daß das Ansatzrohr nach rechts zeigte; über letzteres schob er den Ansatz c des Interferenzrohres, dessen feste Hälfte A auf dem Boden des Tisches aufstand. Ungefähr 30 cm von der Öffnung d entfernt, aber genau in gleicher Höhe vor derselben, stellte er den oben beschriebenen Fritter auf, in den für diesen Versuch möglichst wenig Feilspäne einzufüllen sind und den er so mit einer elektrischen Glocke zusammengestellt hatte, wie aus [Abb. 205] hervorgeht. An den Klöppel der Klingel hatte er einen starken Draht a angelötet, der so gebogen war, daß er, wenn die Glocke in Tätigkeit gesetzt wurde, an den Fuß des Fritters schlagend diesen erschütterte. Das Glockenbrett war durch eine Schraube fest mit dem Fritterbrett verbunden. Wie er zur Vorführung der Experimente die Apparate mit einem Element in leitende Verbindung brachte, erhellt aus [Abb. 205].