Es gibt eine ganze Literatur des Vernunftrechts. Fast alle Rechtstheoretiker haben sich mit ihm auseinanderzusetzen versucht, fast alle Dichter und Denker sich mit ihm beschäftigt. Die Worte, die Goethe im „Faust“ in der Schülerszene dem Mephisto in den Mund legt, diese oft zitierten Verse:

„Es erben sich Gesetz und Rechte
Wie eine ew’ge Krankheit fort;
Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte
Und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;
Weh’ dir, daß du ein Enkel bist!
Vom Rechte, das mit uns geboren ist,
Von dem ist – leider! – nie die Frage.“

sie sind der Aufschrei der naturrechtlichen Betrachtung, der Protest des unter der Überlieferung Leidenden gegenüber dem positiven Recht, das Zurückgreifen auf ein Recht, das höher steht als das jeweilig anerkannte. Das hat ja auch Schiller im „Tell“ in der berühmten, nach meiner Ansicht schönsten Szene dieser Dichtung, der Verschwörungsszene auf dem Rütli, dem Stauffacher in den Mund gelegt. Nachdem er alle die Unbill aufgezählt hat, die die Schweizer erlitten haben, ruft Stauffacher aus:

„Ist keine Hilfe gegen solchen Drang?
Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht.
Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden,
Wenn unerträglich wird die Last, – greift er
Hinauf getrosten Mutes in den Himmel
Und holt herunter seine ew’gen Rechte,
Die droben hangen unveräußerlich
Und unzerbrechlich, wie die Sterne selbst.“

Die unveräußerlichen Menschenrechte werden angerufen, und Stauffacher sagt weiter: „Der alte Urstand der Natur kehrt wieder.“ Ebenfalls um die Anrufung des Naturrechts gegenüber dem geschichtlichen oder dem alten Unrecht. Indes handelt es sich, wie gesagt, wenn wir das Naturrecht kritisieren, nicht darum, daß jedes Rückgreifen auf ein über dem positiven Recht stehendes Recht verworfen werden soll, sondern nur darum, daß man sich klar darüber werden soll, wo die Grenzen solchen Rechts liegen. Was kann das Naturrecht schaffen, was kann es beweisen? Beweisen kann es wohl die Richtigkeit bestimmter Rechtsbegriffe, je nachdem diese zeitgemäß geworden sind, aber was das Naturrecht nicht allein beweisen kann, ist, daß eine ganze Gesellschaftsorganisation hinfällig geworden ist, reif geworden ist, durch eine andere ersetzt zu werden, während den Sozialisten jener Epoche die Vorstellung vorschwebte, sie könnten durch das Naturrecht allein die Notwendigkeit der Beseitigung der gegebenen Gesellschaftsordnung nachweisen.

Die naturrechtliche Ableitung des Sozialismus wurde aber mit Notwendigkeit Ursache von allerhand Streit unter Sozialisten und dann selbst zu einer Streitfrage des Sozialismus. Polemik über ihre Anwendung zieht sich in verschiedenen Formen durch die ganze sozialistische Literatur. Die naturrechtliche Auffassung selbst aber ist mit der größten Schärfe kritisiert worden von den beiden großen Denkern Marx und Engels in ihrer Auseinandersetzung mit der nachhegelschen Philosophie und den von ihr wie von den französischen Utopisten beeinflußten deutschen Sozialisten. Ganz besonders gilt dies von einem Manuskript, das leider nur erst zur Hälfte veröffentlicht ist, nämlich die Kritik von Marx und Engels an der Schrift Max Stirners: „Der Einzige und sein Eigentum.“ Stirner galt als der radikalste Sozialphilosoph seiner Tage. Die ersten Abschnitte der Auseinandersetzung von Marx und Engels mit ihm sind in den „Dokumenten des Sozialismus“ veröffentlicht worden, die von mir herausgegeben wurden und 1905 ihr Erscheinen einstellten. Das Manuskript mit dem unveröffentlichten Teil ist noch in meinen Händen. Stirner nun, der alles Heilige geleugnet hatte, wird, weil er doch wieder auf Naturrechtsideen in seinen Beweisführungen zurückgreift, überführt, daß er mit seiner Übertreibung des Ich selbst Ideologe ist und von Marx und Engels ironisch „der heilige Max“ genannt, das Schlimmste, was ihm passieren konnte.

Aber auch von den Sozialisten, die wissenschaftlich vorzugehen glaubten, indem sie sich auf die Ökonomie beriefen, sind ein großer Teil im naturrechtlichen Denken hängen geblieben.


Drittes Kapitel.

Die Bedeutung der Werttheorien für den wissenschaftlichen Sozialismus.