Dann brach Anfang August 1914 der Krieg aus, und die Entscheidung, welche die Mehrheit der Fraktion in der Frage der Bewilligung der Kriegskredite traf, trug einen neuen Streitfall in die Sozialdemokratie hinein, schlug aber zugleich auf ihre Stellung zum Parlament und zur Regierung zurück. Die bewilligende Mehrheit der Partei kam damit eine Zeitlang in eine Beziehung zur Regierung, die sich ganz wesentlich von dem Verhältnis unterschied, das bis dahin in Deutschland zwischen Regierung und Sozialdemokratie obwaltet hatte. Sie hielt indes nicht bis zum Schluß vor. Die Unfähigkeit der kaiserlichen Regierung, der erschöpften Nation den Frieden zu verschaffen, führte zur Revolution, und die Sozialdemokratie wurde nun selbst Regierung, beziehungsweise im eigentlichen Sinne des Wortes Regierungspartei. Dies führte eine neue Streitfrage herbei: die Frage der Regierungskoalition.

Auf sie wird in anderem Zusammenhange einzugehen sein. Das hier Vorgeführte, dem Gleichartiges aus anderen Ländern zur Seite gestellt werden kann, veranschaulicht auf das deutlichste den Satz, daß das stärkere Eindringen der Sozialdemokratie in die Parlamente unvermeidlich ihre parlamentarische Tätigkeit auch qualitativ ändert. Es vollzieht sich das nicht ohne innere Kämpfe, nicht ohne zeitweilige Rückschläge. Aber die Dynamik der Dinge, so möchte ich es ausdrücken, treibt doch immer wieder zu der notwendigen Konsequenz. Es geht hiermit, wie es ein von mir auch sonst zitierter Spruch des berühmten Kirchenhistorikers Karl Hase anzeigt: „Der Sieg einer Idee ist die Korruption der Idee“, d. h. wenn eine Idee siegt (das bezieht sich bei Hase auf das Christentum), dann paßt sie sich an die geschichtlich gegebenen Verhältnisse an, das heißt, macht sie diesen Verhältnissen Zugeständnisse – und das ist in wissenschaftlichem Sinne Korruption. So könnte man auch sagen, je nachdem man zu den Fragen Stellung nimmt, daß in der Tat die parlamentarische Tätigkeit der Sozialdemokratie, die ja eine auf Siegen gestützte Tätigkeit war, wenn sie ihr auch noch nicht den vollen Sieg brachte, daß diese parlamentarische Tätigkeit zu Anpassungen an die realen Verhältnisse führte, die eine sich der parlamentarischen Tätigkeit enthaltende Bewegung nicht zu machen braucht. Nur ist es mehr als fraglich, ob eine politische Bewegung, die dem Parlamente fernbleibt, in einem parlamentarisch regierten Lande jemals mehr als eine Sekte bilden wird, jemals die Bedeutung erlangen wird, zu der die Sozialdemokratie es gebracht hat.

Bei alledem soll indes durchaus nicht verschwiegen werden, daß der Parlamentarismus auch seine Kehrseiten hat! Mit der parlamentarischen Betätigung ist nicht nur eine Korruption der Idee im vorentwickelten Sinne verbunden – eine solche Korruption kann für die Bewegung einen Fortschritt gegenüber der abstrahierenden Theorie, einen Gewinn an realistischer Erkenntnis bedeuten –, unter Umständen ist mit ihr auch die Gefahr einer Korruption der politischen Moral verbunden. Je mehr Parteien Macht erlangen, namentlich in parlamentarisch regierten Ländern, desto mehr haben sie Einfluß auf die Vergebung von Stellungen. Man erinnere sich, was darüber Eingangs mit Bezug auf England im 18. Jahrhundert ausgeführt wurde, man halte sich vor Augen, was in bezug auf politische Korruption in den Vereinigten Staaten offenes Geheimnis ist, und es wäre Verblendung, wollte man sich verhehlen, daß auch bei uns mit dem parlamentarischen Regierungssystem Möglichkeiten der Korruption gegeben sind. Man muß schon deshalb sich dies vergegenwärtigen, um den Sinn für die Schaffung von Korrektiven gegen die Gefahr nicht erschlaffen zu lassen. Denn die Sozialdemokratie kann nicht um der mit ihr verbundenen Gefahr auf die Sache selbst verzichten. Ist doch das Leben überhaupt ein großer Korruptor.

Welches sind aber die Korrektive gegen die Kehrseiten des Parlamentarismus? Es gab eine Zeit, wo in der sozialistischen Internationale die Ansicht verbreitet war, die sogenannte reine Demokratie, wie sie in der Schweiz weite Verwirklichung gefunden hat, nämlich die direkte Gesetzgebung durch das Volk, sei dieses Gegenmittel! In Deutschland hatte schon früh der deutsche Sozialist Emil Rittinghausen, der zeitweilig dem Reichstag als Abgeordneter der Sozialdemokratie angehört hat, diese Idee in einer Reihe von Broschüren verfochten, die auch in andere Sprachen übersetzt worden sind, und in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat der französische Sozialist Jean Allemane den Gedanken agitatorisch aufgegriffen und es erzielt, daß sie dem Züricher Kongreß der sozialistischen Internationale von 1893 in Gestalt eines Vorschlags vorgelegt wurde, der darauf hinauslief, die Parlamente ganz abzuschaffen und durch die direkte Gesetzgebung zu ersetzen. Er fand wenig Gegenliebe, denn was er wollte, war eine einfache Unmöglichkeit! So etwas konnte in kleinen schweizerischen Kantonen mit noch nicht hunderttausend Einwohnern, die keine auswärtige Politik, keine großen Probleme zu lösen haben, durchführbar sein. Aber in einem großen Staatswesen mit Millionen von Einwohnern, mit einer Ausdehnung wie Frankreich oder Deutschland oder Preußen, alle Aufgaben der Gesetzgebung und Staatsleitung durch direkte Volksabstimmung regeln zu lassen, stößt sich schon an den Gesetzen – wie ich es vorher ausgeführt habe – von Raum und Zahl. Um die Menge der damit verbundenen Arbeit zu bewältigen, würden die Staatsbürger eines solchen Landes an jedem Abstimmungstag über ganze Bögen von Vorlagen abzustimmen haben, von denen sie die meisten gar nicht überdenken könnten, weil unmöglich jeder von ihnen das nötige Verständnis von der Tragweite jeder einzelnen haben kann. Hier liegt schon deshalb nicht der Ersatz für den Parlamentarismus, auch spricht gegen den direkten Volksentscheid in großen Staatswesen die Erwägung, daß, wo Millionen abstimmen, bei dem einzelnen der Abstimmenden das Gefühl für die Verantwortung, die in der Abgabe der Stimme liegt, naturgemäß nur gering sein kann. Über alle diese Fragen hat damals Karl Kautsky, ein nach meiner Ansicht sehr lesenswertes Buch geschrieben, das den Titel trägt: „Parlamentarismus, direkte Gesetzgebung und Sozialdemokratie“. Ferner hat meine Wenigkeit außer in dem Aufsatz „Die sozialpolitische Bedeutung von Raum und Zahl“ die Fragen in der Broschüre „Parlamentarismus und Sozialdemokratie“ behandelt, wo ich ähnliche Gedanken entwickelt habe, wie sie hier dargestellt wurden und einige Folgerungen hinsichtlich der Zukunft des Parlamentarismus gezogen habe, der ja schwerlich das letzte Wort der Entwicklung sein wird.

Von den vielen gegen seine Auswüchse vorgeschlagenen Korrektiven kommt unzweifelhaft an hervorragender Stelle in Betracht das Mittel der Beschränkung der Übergriffsmöglichkeiten der Zentralgewalt durch Stärkung der örtlichen und bezirklichen Selbstverwaltung und Demokratisierung dieser Verwaltungskörper. Ein Gedanke, dem, wie früher bemerkt, mit starken Übertreibungen Proudhon in seiner Schrift über den „Föderalismus“ Form gegeben, aber auch Karl Marx in seiner Schrift „Der Bürgerkrieg in Frankreich“ weitgehend Rechnung getragen hat. Aus dieser letzteren Schrift sei hier ein Satz noch einmal zitiert:

„In einer kurzen Skizze der nationalen Organisation, die die Kommune nicht die Zeit hatte weiter auszuarbeiten, heißt es ausdrücklich, daß die Kommune die politische Form selbst des kleinsten Dorfes sein und daß das stehende Heer auf dem Lande durch eine Volksmiliz mit äußerst kurzer Dienstzeit ersetzt werden sollte. Die Landgemeinden eines jeden Bezirks sollten ihre gemeinsamen Angelegenheiten durch eine Versammlung von Abgeordneten in der Bezirkshauptstadt verwalten, und diese Abgeordneten dann wieder Abgeordnete zur Nationaldelegation nach Paris schicken; die Abgeordneten sollten jederzeit absetzbar und an die Instruktionen ihrer Wähler gebunden sein.“

Und Marx selbst sagt dazu: „Die Kommunalverwaltung würde dem gesellschaftlichen Körper alle die Kräfte zurückgegeben haben, die bisher der Schmarotzerauswuchs „Staat“ ... aufgezehrt hat.“

Also auch er will eine starke Entwicklung der örtlichen und der bezirklichen Selbstverwaltung, die leichter zu übersehen sind, und dann von unten auf einen föderativen Bau, dessen letzte Instanz – der aber dann die erstgenannten Instanzen die Aufgaben zuweisen und nicht etwa dieser jenen – die Zentralbehörde bilden sollte. Ob solcher nationale Aufbau auf der gegenwärtigen Stufe der sozialen Entwicklung sich als möglich erweisen und die erwarteten Ergebnisse haben würde, scheint mir zweifelhaft, aber der Hinweis auf die Notwendigkeit einer weitgehenden Ausbildung der demokratischen Selbstverwaltung ist sicher ein sehr beachtenswerter Gedanke, der ja auch bis zu einem gewissen Grade bereits Verwirklichung gefunden und manche guten Früchte gezeitigt hat. Diese örtlichen Selbstverwaltungskörper sind Zwangsgenossenschaften genannt worden, weil jeder Orts- bzw. Bezirksbewohner von Gesetzes wegen ihnen angehört, ob er will oder nicht. Zu ihnen treten als Verwaltungsorgane hinzu die freien Genossenschaften, die heute auf verschiedenen Gebieten bedeutsame Funktionen erfüllen und Teile der öffentlichen Verwaltung werden. Als solche haben sich Anerkennung erzwungen die Organisationen der Arbeiter, so sehr sie im Anfang verhaßt waren, an erster Stelle die Gewerkschaften der Arbeiter, dann aber auch die Konsumgenossenschaften der Arbeiter und die freien Verbindungen für Zwecke der körperlichen und kulturellen Entwicklung. Indes auch Genossenschaften anderer Klassen – man denke an die ländlichen Genossenschaften – erfüllen gesellschaftliche Funktionen und sind damit ein Stück der großen Selbstverwaltung der Gesellschaft. Das macht sich nicht nach einem einzigen Schema, das gestaltet sich auf verschiedenen Wegen, aber die administrative Selbständigkeit der Bevölkerung nimmt zu, die Regierung von oben nimmt an Bedeutung ab, wenngleich – das muß denen gesagt werden, die glaubten, den Staat abschaffen zu können – sie nicht verschwindet. Zentrale Gesetzgebungs- und Verwaltungsfunktionen werden noch auf ziemliche Zeit bestehen bleiben. Nur schrittweise übernimmt die Selbstverwaltung von ihr Funktionen auf Grund der gemeinsam geschaffenen Gesetze. Das Parlament wird nicht in Bausch und Bogen abgetan. Aber man kommt zu einer Entwicklung, von der man hoffen darf, daß sie zu einem großen Teil die Gefahren, die mit dem alten Parlamentarismus organisch verbunden scheinen, immer mehr einengen und schließlich überwinden wird. Man muß also verstehen, diese Fragen nicht dogmatisch, sondern als Fragen der Entwicklung zu begreifen.

Will man erkennen, wie sich die Verwaltung mit dem Wachsen des Organismus verändert, so kann man das beim Studium der Verfassungsgeschichte – einfacher ausgedrückt der Geschichte der Statuten – der Arbeiterorganisationen verfolgen. Die Arbeiterorganisationen fangen gewöhnlich an mit der extremsten Demokratie, meist mit der direkten Gesetzgebung und Auswahl der Beamten durch die Mitgliederversammlung. Je mehr sie aber wachsen, sind sie gezwungen, Vertretungskörper zu bilden und den Vertretungen bestimmte Macht- und Leitungsbefugnisse zu übertragen. Die Masse hat dann nur noch vermittelst ihrer Vertrauensmänner eine Art ständiger Kontrolle auszuüben. Die Organisation selbst aber gestaltet sich zu einem Organismus, der eine Art demokratischen Staat darstellt. An der freien Arbeiterbewegung zeigt sich, wie das ziffernmäßige Wachstum, die größere Quantität die gleichberechtigten Genossen selbst zur qualitativen Änderung der Verfassung ihrer Organisation zwingt. Wer das nicht begreift und nicht die sich daraus ergebenden Folgerungen anerkennt, der wird auch nie begreifen, was in dem Wort wissenschaftlicher Sozialismus liegt. Dieser ist, wie im ersten Kapitel gezeigt wurde, soziologische Entwicklungslehre, das heißt die Auffassung der sozialistischen Bewegung als eine Bewegung, die in ihrem Fortgang sich selbst gestaltet und dabei eng abhängt von den organischen Gesetzen sozialer Entwicklung. Eine Erkenntnis, die heute wiederum Streitgegenstand geworden ist im Sozialismus der Gegenwart, und zwar auf die Tagesordnung gesetzt durch das Erscheinen des sogenannten Bolschewismus; und mit dieser Frage wollen wir uns nunmehr befassen.