[1] Wieder abgedruckt in Band II des Sammelwerks „Zur Theorie und Geschichte des Sozialismus“. Berlin 1904, 4. Auflage.
[2]Im gleichen Sinne heißt es in dem obenerwähnten Aufsatz des Verfassers dieser Schrift:
„Wie in der Tierwelt mit der Differenzierung der Funktionen die Ausbildung eines Knochengerüsts unvermeidlich wird, so im gesellschaftlichen Leben mit der Differenzierung der Wirtschaften die Heranbildung eines das Gesellschaftsinteresse als solches vertretenden Verwaltungskörpers. Ein solcher Körper war bisher und ist heute der Staat. Da nun die Weiterentwicklung der Produktion ganz ersichtlich nicht in Aufhebung der differenzierten Produktion bestehen kann, sondern nur in neuer Zusammenfassung auf Grundlage der ausgebildeten Differenzierung – auf die Personen übertragen, nicht in Aufhebung, sondern in Ergänzung der beruflichen Arbeitsteilung (bzw. der Arbeitsteilung im Beruf. Ed. B.), so kann der Verwaltungskörper der Gesellschaft der absehbaren Zukunft sich vom gegenwärtigen Staat nur dem Grade nach unterscheiden.“ (Ed. Bernstein, Zur Theorie und Geschichte des Sozialismus, Berlin 1904, Bd. II, S. 73.)
[3]Eine Reform des Hauses der Lords durch eine Verbreiterung seiner Basis erstreben in England die Konservativen. Dem setzen die Liberal-Radikalen hartnäckigen Widerstand entgegen, weil ein reformiertes Haus der Lords leichter ein der Demokratie gefährlicheres Haus werden könnte als das unveränderte, aus dem Adel zusammengesetzte Haus, das man durch immer neue Einschränkung seiner Rechte „reformiert“ hat.
[4]Trotzdem haben die Engländer sich nur schwer von ihr getrennt. Als die geheime Stimmabgabe eingeführt werden sollte, haben nicht nur die Konservativen, sondern auch sehr liberale und sozialistisch gesinnte Männer sich entschieden dagegen erklärt, u. a. der ehrliche und bedeutende Reformsozialist John Stuart Mill. Er fand es eines freien Menschen unwürdig, seine Stimme nicht offen abzugeben. Erst im Jahre 1872 ist die geheime Stimmabgabe und auch nur versuchsweise eingeführt, aber nie wieder abgeschafft worden, weil man dahinter kam, welcher Vorzug ihr innewohnt.
[5] Aber selbst das letztere nicht einmal unbedingt. Als ich in London lebte, kam eines Tages ein Agent der konservativen Partei zu mir und fragte, ob er mich auf seine Liste der konservativen Wähler setzen dürfe. Als ich ihm erklärte, ich sei Ausländer und daher nicht wahlberechtigt, erwiderte er, ich stehe aber in der Wählerliste, und da die Sache dadurch rechtlich erledigt sei, daß man meinen Namen nicht vor dem Wahlkommissar angefochten habe, sei ich nun von Rechts wegen Wähler und könne wählen, ich würde gar nichts dabei riskieren. Mein Einwand, daß ein Irrtum bei Feststellung der Liste mir kein Recht verleihen könne, das mir gesetzlich nicht zustehe, schien ihm nicht einzuleuchten, und erst, als ich ihm erklärte, daß ich ja auch nicht konservativ, sondern Sozialist sei, verabschiedete er sich.
[6]Es sei mir gestattet, hier einer auf diese Veränderung bezüglichen Bemerkung zu gedenken, die August Bebel nur wenige Wochen vor seinem Tode mir gegenüber äußerte. Bei einem Krankenbesuch, den ich ihm machte, ehe er die ihm verhängnisvoll werden sollende Reise nach Passugg antrat, kamen wir in der Unterhaltung auf einen damals den Reichstag beschäftigenden Gesetzentwurf zu sprechen, der im ganzen eine Verbesserung der Arbeiterversicherung bedeutete, aber einige von der Partei bekämpfte Bestimmungen enthielt. Auf meine Frage, wie er sich unsere Schlußabstimmung denke, antwortete er sehr entschieden: „Annehmen! Die Zeiten sind vorbei, wo wir um solcher Mängel willen uns das Ablehnen gestatten durften“.
[7]Wie wenig Marx mit der Auslegung einverstanden war, die Lafargue seinen Feststellungen gab, geht aus seinem Brief an Friedrich Engels vom 11. November 1882 hervor. Dort schreibt Marx dem Freunde, daß Lafargue in Wirklichkeit Schüler des Russen Bakunin sei, und ruft ärgerlich aus: „Longuet (der andere Schwiegersohn von Marx) als letzter Proudhonist und Lafargue als letzter Bakunist! Que le diable les emporte!“
[8]Der gesetzlichen Begrenzung der Arbeitszeit. Ed. B.
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